Die Einrichtung eines neuen Studiengangs - Die Erstellung der Prüfungsordnung
Der Fachbereich entwirft eine Prüfungsordnung nach dem Muster der Allgemeinen Bestimmungen. Nachdem die erste Lesung des Fachbereichsrats darüber stattgefunden hat, wird die Prüfungsordnung an uns gesendet. Es findet eine verwaltungsinterne Prüfung statt.
Prüfungsordnungen gelten nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ein ordnungsgemäßes Gremienverfahren durchlaufen haben und eine abschließende Genehmigung des Präsidiums sowie eine Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg vorliegt. Auch die Akkreditierungsagenturen erwarten, dass Prüfungsordnungen rechtsgeprüft sind.
Downloads für diesen Verfahrensschritt:
- Allgemeine Bestimmungen für:
- Bachelorstudiengänge
- Masterstudiengänge
- Anleitung Modulbeschreibung
- Mustermodulbeschreibungen
- Vorlage Modulbeschreibung

