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Verfahrensübersicht / Bewerbungsfristen / Adressen

A. Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber *

 

Für die meisten Studiengänge können Sie sich online bewerben. Sie können aber auch den Offline-Antrag (pdf-Zulassungsantrag) verwenden.

Zum Ende der Bewerbungsfrist muss sowohl bei der Bewerbung per Online-Zulassungsantrag als auch der Bewerbung per Offline-Zulassungsantrag die Bewerbung komplett in schriftlicher Form eingegangen sein (Ausschlussfrist) **

Freie Studiengänge mit Ausnahme von freien Bachelor- und Masterstudiengängen 

Bewerbung vom 01.12.2012  bis zum 01.03.2013

Nicht zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge

Bewerbung bis 15. 01.2013 ***

(bitte beachten Sie die Ausnahmen bei einigen Masterstudiengängen)


Für diese Studiengänge ist die Bewerbungsfrist auf die Zeit vom 01.12.2012 bis 15.01.2013 festgesetzt. Wenn sich nach Bearbeitung der fristgerecht eingehenden Bewerbungen für einen Studiengang ergibt, dass noch Studienplätze frei sind, werden später eingegangene Bewerbungen im Rahmen der Möglichkeiten, die der Verfahrensablauf gewährt, in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Regel handelt es sich daher nicht um eine Ausschlussfrist. Die Einhaltung dieser Frist wird jedoch für alle Studiengänge dringend empfohlen, da ein Anspruch auf spätere Bearbeitung des Antrags nicht besteht.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahlverfahren der Philipps-Universität  

Bewerbung bis 15. 01.2013  ***
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahl- oder Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) (nur 1. Fachsemester)

Bewerbungsfristen

Für ein Sommersemester: 15. 01.

Für ein Wintersemester: 31.05., wenn Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde und 15.07., wenn Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde ****

Höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen 

Bewerbung bis 15. 01.2013 ***

 

* Deutschen gleichgestellte Ausländer sind ausländische Studienbewerber mit deutschem Reifezeugnis sowie EU-Ausländer oder Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin) bewerben. Dies gilt nicht für die ZVS-Studiengänge.

Bewerbungen für Master-Studiengänge: In vielen Fällen liegen zur Bewerbungsfrist noch keine Zeugnisse über den ersten Abschluss vor. Wir bitten Sie, sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses fristgerecht zu bewerben. In zulassungsfreien Masterstudiengängen kann das Zeugnis bis Mitte Juni (für ein Sommersemester) oder Mitte Dezember (für eine Wintersemester) nachgereicht werden. In  zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen kann das Zeugnis solange es der Verfahrensablauf zulässt nachgereicht werden. Alle Masterbewerbungen gehen über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin).

Wir empfehlen Ihnen, sich für   e i n e n   Studiengang zu bewerben. Eine Bewerbung kann jedoch bis zu drei Zulassungsanträge in einem Umschlag enthalten. Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag (Online-Antrag oder Offline-Antrag) erforderlich. Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können nur einen Studiengang benennen.

Informationen zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.hochschulstart.de/.

 

** Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist  nicht  bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes)


Bewerbungen sind zu richten an: 

*** Philipps-Universität Marburg
    Studierendensekretariat
    35032 Marburg

**** Stiftung für Hochschulzulassung
      44128 Dortmund              

 

B. Für andere Studienbewerber mit ausländischen Reifezeugnis (siehe Informationen für ausländische Studierende)

    Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Sprachkenntnissen!

  • Bewerbungen für alle Studiengänge (auch Master-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge) bis zum 15.01.2013* an:

    *sofern nicht für einzelne Studiengänge frühere Fristen festgelegt sind


    Philipps-Universität Marburg
    c/o ASSIST e.V.
    Helmholtzstraße 2 - 9
    10587 Berlin
     

Zuletzt aktualisiert: 07.11.2012 · Michael Boßhammer

 
 
 
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