Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » Übersicht
  • Print this page
  • create PDF file

Verfahrensübersicht / Bewerbungsfristen / Adressen

A. Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber *

 

Für die meisten Studiengänge können Sie sich online bewerben. Sie können aber auch den Offline-Antrag (pdf-Zulassungsantrag) verwenden.

Zum Ende der Bewerbungsfrist muss sowohl bei der Bewerbung per Online-Zulassungsantrag als auch der Bewerbung per Offline-Zulassungsantrag die Bewerbung komplett in schriftlicher Form eingegangen sein (Ausschlussfrist) **

Freie Studiengänge mit Ausnahme von Masterstudiengängen 

Bewerbung vom 01.06.2013  bis zum 27.09.2013

Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

Bewerbung bis 15. 07.2013 ***

Für nicht-zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge können kurzfristig verlängerte Bewerbungsfristen festgesetzt werden. Bitte informieren Sie sich bei den einzelnen Studiengängen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge 
Abweichende Fristen bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (s. unten)

Bewerbung bis 15. 07.2013  ***
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahl- oder Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) (nur 1. Fachsemester):  Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Bewerbungsfristen

Für ein Sommersemester: 15. 01.

Für ein Wintersemester: 31.05., wenn Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde und 15.07., wenn Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde ****

Höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen 

Bewerbung bis 15. 07.2013 ***

 

Allgemeine Regeln:

Bewerberinnen oder Bewerber können in einer Bewerbung bis zu drei Studiengänge angeben. Diese Möglichkeit besteht sowohl bei den zulassungsbeschränkten als auch bei den zulassungsfreien Studiengängen. 

Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Studiengängen) ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet.  Diese Regelung gilt nebeneinander für die zulassungsfreien  und die zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Informationen zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.hochschulstart.de/.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen nur einen Studienwunsch benennen.

 


Besondere Regelungen für den Studiengang Psychologie (Bachelor):

Mit dem Studiengang  Psychologie (Bachelor)  nehmen wir am sog. "dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)" teil. Bewerberinnen oder Bewerber werden direkt auf die Startseite des DoSV geleitet und müssen sich dort zunächst registrieren. Anschließend kann die Online-Bewerbung dort direkt eingegeben werden. Der Antragsausdruck muss unterschrieben und mit den genannten Anlagen an die Philipps-Universität in Marburg gesandt werden.  

Die  Bewerbung  für den Studiengang Psychologie kann neben den oben genannten  Bewerbungen erfolgen.

Besondere Regelungen nur für das Lehramtsstudium:

In der Bewerbung für die nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie   e i n e  Lehramtskombination (bestehend aus 2 Unterrichtsfächern) angeben. Wählen können Sie alle in Marburg möglichen Unterrichtsfächer außer Biologie. Wer Biologie als Unterrichtsfach wünscht, muss sich dafür über die Bewerbung für aufnahmebeschränkte Studiengänge bewerben. Dort kann das Unterrichtsfach Biologie als ein Studiengang  gewählt werden. Im Fall der Zulassung müssen Sie spätestens zur Einschreibung ein weiteres Unterrichtsfach angeben.

Die Einschreibung  für Lehramtsstudierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2013/14 aufnehmen,  erfolgt grundsätzlich  in zwei Unterrichtsfächern. Nach erfolgter kumulativer Zwischenprüfung kann ein weiteres Unterrichtsfach als mögliches Erweiterungsprüfungsfach hinzugenommen werden. Aus welchen Fächern dann gewählt werden kann, steht derzeit noch nicht fest. 

Fußnoten:

* Deutschen gleichgestellte Ausländer sind ausländische Studienbewerber mit deutschem Reifezeugnis sowie EU-Ausländer oder Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin) bewerben. Dies gilt nicht für die ZVS-Studiengänge.

Bewerbungen für Master-Studiengänge: In vielen Fällen liegen zur Bewerbungsfrist noch keine Zeugnisse über den ersten Abschluss vor. Wir bitten Sie, sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses fristgerecht zu bewerben. In zulassungsfreien Masterstudiengängen kann das Zeugnis bis Mitte Juni (für ein Sommersemester) oder Mitte Dezember (für eine Wintersemester) nachgereicht werden. In  zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen kann das Zeugnis solange es der Verfahrensablauf zulässt nachgereicht werden. Alle Masterbewerbungen gehen über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin).

 

** Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist  nicht  bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes)


Bewerbungen sind zu richten an: 

*** Philipps-Universität Marburg
    Studierendensekretariat
    35032 Marburg

**** Stiftung für Hochschulzulassung
      44128 Dortmund              

 

B. Für andere Studienbewerber mit ausländischen Reifezeugnis (siehe Informationen für ausländische Studierende)

    Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Sprachkenntnissen!

  • Bewerbungen für alle Studiengänge (auch Master-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge) bis zum 15.07.2013* an:

    *sofern nicht für einzelne Studiengänge frühere Fristen festgelegt sind


    Philipps-Universität Marburg
    c/o ASSIST e.V.
    Helmholtzstraße 2 - 9
    10587 Berlin
     

Zuletzt aktualisiert: 15.05.2013 · Michael Boßhammer

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/bewerballg

Impressum