Verfahrensübersicht / Bewerbungsfristen / Adressen
A. Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber *
Für die meisten Studiengänge können Sie sich online bewerben. Sie können aber auch den Offline-Antrag (pdf-Zulassungsantrag) verwenden.
Zum Ende der Bewerbungsfrist muss sowohl bei der Bewerbung per Online-Zulassungsantrag als auch der Bewerbung per Offline-Zulassungsantrag die Bewerbung komplett in schriftlicher Form eingegangen sein (Ausschlussfrist) **
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Freie Studiengänge mit Ausnahme von freien Bachelor- und Masterstudiengängen |
Bewerbung vom 01.12.2012 bis zum 01.03.2013 |
| Nicht zulassungsbeschränkte Bachelor- und Masterstudiengänge |
Bewerbung bis 15. 01.2013 *** (bitte beachten Sie die Ausnahmen bei einigen Masterstudiengängen)
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Zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahlverfahren der Philipps-Universität |
Bewerbung bis 15. 01.2013 *** |
| Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahl- oder Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) (nur 1. Fachsemester) |
Bewerbungsfristen: Für ein Sommersemester: 15. 01. Für ein Wintersemester: 31.05., wenn Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde und 15.07., wenn Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde **** |
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Höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen |
Bewerbung bis 15. 01.2013 *** |
* Deutschen gleichgestellte Ausländer sind ausländische Studienbewerber mit deutschem Reifezeugnis sowie EU-Ausländer oder Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).
Deutsche und Deutschen Gleichgestellte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin) bewerben. Dies gilt nicht für die ZVS-Studiengänge.
Bewerbungen für
Master-Studiengänge: In vielen Fällen liegen zur
Bewerbungsfrist noch keine Zeugnisse über den ersten Abschluss vor. Wir
bitten Sie, sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses
fristgerecht zu bewerben. In zulassungsfreien
Masterstudiengängen kann das Zeugnis bis Mitte Juni (für ein
Sommersemester) oder Mitte Dezember (für eine Wintersemester)
nachgereicht werden. In zulassungsbeschränkten
Masterstudiengängen kann das Zeugnis solange es der
Verfahrensablauf zulässt nachgereicht werden. Alle Masterbewerbungen
gehen über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o
ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin).
Wir empfehlen Ihnen, sich für e i n e n
Studiengang zu bewerben. Eine Bewerbung kann jedoch
bis zu drei Zulassungsanträge in einem Umschlag enthalten.
Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag
(Online-Antrag oder Offline-Antrag) erforderlich. Gehen mehrere
Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) ein, wird nur
die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet.
Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können nur einen Studiengang benennen.
Informationen zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.hochschulstart.de/.
** Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes)
Bewerbungen sind zu richten an:
*** Philipps-Universität Marburg
Studierendensekretariat
35032 Marburg
**** Stiftung für Hochschulzulassung
44128
Dortmund
B. Für andere Studienbewerber mit ausländischen Reifezeugnis (siehe Informationen für ausländische Studierende)
Bitte beachten Sie die
Hinweise zu den
Sprachkenntnissen!
- Bewerbungen für alle Studiengänge (auch Master-, Ergänzungs- und
Aufbaustudiengänge) bis zum 15.01.2013* an:
*sofern nicht für einzelne Studiengänge frühere Fristen festgelegt sind
Philipps-Universität Marburg
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2 - 9
10587 Berlin

