Verfahrensübersicht / Bewerbungsfristen / Adressen
A. Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber *
Für die meisten Studiengänge können Sie sich online bewerben. Sie können aber auch den Offline-Antrag (pdf-Zulassungsantrag) verwenden.
Zum Ende der Bewerbungsfrist muss sowohl bei der Bewerbung per Online-Zulassungsantrag als auch der Bewerbung per Offline-Zulassungsantrag die Bewerbung komplett in schriftlicher Form eingegangen sein (Ausschlussfrist) **
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Freie Studiengänge mit Ausnahme von Masterstudiengängen |
Bewerbung vom 01.06.2013 bis zum 27.09.2013 |
| Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge |
Bewerbung bis 15. 07.2013 *** Für nicht-zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge können kurzfristig verlängerte Bewerbungsfristen festgesetzt werden. Bitte informieren Sie sich bei den einzelnen Studiengängen. |
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Zulassungsbeschränkte Studiengänge |
Bewerbung bis 15. 07.2013 *** |
| Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahl- oder Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) (nur 1. Fachsemester): Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie |
Bewerbungsfristen: Für ein Sommersemester: 15. 01. Für ein Wintersemester: 31.05., wenn Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde und 15.07., wenn Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01. des Bewerbungsjahres erworben wurde **** |
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Höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen |
Bewerbung bis 15. 07.2013 *** |
Allgemeine Regeln:
Bewerberinnen oder Bewerber können in einer Bewerbung bis zu drei Studiengänge angeben. Diese Möglichkeit besteht sowohl bei den zulassungsbeschränkten als auch bei den zulassungsfreien Studiengängen.
Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Studiengängen) ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet. Diese Regelung gilt nebeneinander für die zulassungsfreien und die zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Informationen zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.hochschulstart.de/.
Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen nur einen Studienwunsch benennen.
Besondere Regelungen für den Studiengang Psychologie (Bachelor):
Mit dem Studiengang Psychologie (Bachelor) nehmen wir am sog. "dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)" teil. Bewerberinnen oder Bewerber werden direkt auf die Startseite des DoSV geleitet und müssen sich dort zunächst registrieren. Anschließend kann die Online-Bewerbung dort direkt eingegeben werden. Der Antragsausdruck muss unterschrieben und mit den genannten Anlagen an die Philipps-Universität in Marburg gesandt werden.
Die Bewerbung für den Studiengang Psychologie kann neben den oben genannten Bewerbungen erfolgen.
Besondere Regelungen nur für das Lehramtsstudium:
In der Bewerbung für die nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie e i n e Lehramtskombination (bestehend aus 2 Unterrichtsfächern) angeben. Wählen können Sie alle in Marburg möglichen Unterrichtsfächer außer Biologie. Wer Biologie als Unterrichtsfach wünscht, muss sich dafür über die Bewerbung für aufnahmebeschränkte Studiengänge bewerben. Dort kann das Unterrichtsfach Biologie als ein Studiengang gewählt werden. Im Fall der Zulassung müssen Sie spätestens zur Einschreibung ein weiteres Unterrichtsfach angeben.
Die Einschreibung für Lehramtsstudierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2013/14 aufnehmen, erfolgt grundsätzlich in zwei Unterrichtsfächern. Nach erfolgter kumulativer Zwischenprüfung kann ein weiteres Unterrichtsfach als mögliches Erweiterungsprüfungsfach hinzugenommen werden. Aus welchen Fächern dann gewählt werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
Fußnoten:* Deutschen gleichgestellte Ausländer sind ausländische Studienbewerber mit deutschem Reifezeugnis sowie EU-Ausländer oder Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (derzeit Island, Liechtenstein und Norwegen).
Deutsche und Deutschen Gleichgestellte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin) bewerben. Dies gilt nicht für die ZVS-Studiengänge.
Bewerbungen für
Master-Studiengänge: In vielen Fällen liegen zur
Bewerbungsfrist noch keine Zeugnisse über den ersten Abschluss vor. Wir
bitten Sie, sich auch ohne die Einreichung des Abschlusszeugnisses
fristgerecht zu bewerben. In zulassungsfreien
Masterstudiengängen kann das Zeugnis bis Mitte Juni (für ein
Sommersemester) oder Mitte Dezember (für eine Wintersemester)
nachgereicht werden. In zulassungsbeschränkten
Masterstudiengängen kann das Zeugnis solange es der
Verfahrensablauf zulässt nachgereicht werden. Alle Masterbewerbungen
gehen über ASSIST (Adresse: Philipps-Universität Marburg, c/o
ASSIST e.V., Helmholtzstraße 2 - 9 in 10587 Berlin).
** Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes)
Bewerbungen sind zu richten an:
*** Philipps-Universität Marburg
Studierendensekretariat
35032 Marburg
**** Stiftung für Hochschulzulassung
44128
Dortmund
B. Für andere Studienbewerber mit ausländischen Reifezeugnis (siehe Informationen für ausländische Studierende)
Bitte beachten Sie die
Hinweise zu den
Sprachkenntnissen!
- Bewerbungen für alle Studiengänge (auch Master-, Ergänzungs- und
Aufbaustudiengänge) bis zum 15.07.2013* an:
*sofern nicht für einzelne Studiengänge frühere Fristen festgelegt sind
Philipps-Universität Marburg
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstraße 2 - 9
10587 Berlin

