Bewerbungen für höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen
1. Form der Bewerbung
2. Bewerbungsfrist
3. Generell beizufügende Unterlagen
4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
5. Benachrichtigung der zugelassenen Bewerber
6. Besonderheiten bei einzelnen Studiengängen
6.1. Medizin
6.2. Pharmazie
6.3. Zahnmedizin
6.4. Psychologie
6.5. Rechtswissenschaft
7. Zum Bewerbungsformular
8. Höherstufungen
1. Form der Bewerbung
Die Bewerbung kann per Online-Zulassungsantrag oder per Offline-Zulassungsantrag (pdf-Datei) erfolgen. Im Falle der Online-Bewerbung verwenden Sie bitte je nach dem, ob Sie sich für ein zulassungsbeschränktes oder zulassungsfreies Fachsemester bewerben, jeweils den Link zur Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder für zulassungsfreie Studiengänge (siehe Link unten). Welche Studiengänge bis zu welchem Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, können Sie dieser Tabelle (PDF; 19 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie: Zum Ende der Frist muss die Bewerbung in
schriftlicher Form und unterschrieben bei der Philipps-Universität
eingegangen sein.
Die Fristen 15.01. für ein Sommersemester und 15.07. für ein Wintersemester sind Ausschlussfristen.
3. Dem Zulassungsantrag sind als Bewerbungsunterlagen beizufügen:
- eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
- eine Studienbescheinigung, aus der hervorgeht, ob eine endgültige oder vorläufige Immatrikulation für den gewünschten Studiengang besteht, ggf. zusätzlich eine Kopie des Zulassungsbescheides der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) oder der Hochschule
- eventuell Nachweise, die in den "zusätzliche Unterlagen" für die einzelnen Studiengängen genannt sind.
- gegebenenfalls eine einfache, nicht beglaubigte Kopie des Anrechnungsbescheides (Bescheid über die Anrechnung von Studienzeiten). Dieser kann, solange es der Verfahrensablauf zulässt, nachgereicht werden. Bitte schicken Sie keine Kopien einzelner Scheine oder Kopien von ausländischen Zeugnissen.
Reichen Sie ausschließlich Kopien (ggf. beglaubigt) ein, da nach Abschluss des Verfahrens keine Unterlagen zurückgesandt werden.
Anträge, die nicht entscheidungsreif, d.h. mit allen notwendigen Unterlagen und Eintragungen im Zulassungsantrag vorliegen, nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.
Eine Bestätigung des Bewerbungseingangs erfolgt, wenn adressierte Rückantwortpostkarte beigefügt ist.
4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze; sie kann dabei auch mehrere Semester eines Studienabschnitts zusammenfassen. Eine Zulassung in höhere Fachsemester außerhalb der Regelstudienzeit findet in zulassungsbeschränkten Studiengängen, in denen in allen Fachsemestern der Regelstudienzeit Zulassungsbeschränkungen bestehen, nicht statt.
Weil in aufnahmebeschränkten Fächern in das erste Fachsemester wegen
eines einkalkulierten Schwundes immer mehr Studierende zugelassen
werden, als dann Plätze im 2., 3., 4., usw. Semester zur Verfügung
stehen, werden durch Exmatrikulationen nicht zwangsläufig Studienplätze
für die Vergabe frei.
Wenn dennoch freie Plätze verfügbar sein sollten, müssen diese nach § 15 der Hessischen Vergabeverordnung in folgender Reihenfolge vergeben werden:
a. an Bewerber, die an der Philipps-Universität für
denselben Studiengang endgültig zugelassen sind und sich für ein
höheres Fachsemester bewerben (Höherstufungsanträge),
b. an Bewerber, die endgültig, aber beschränkt
auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt (Teilstudienplatz) für das
Fach Medizin zugelassen sind und die Zulassung für das gesamte Studium
beantragen,
c. an Bewerberinnen und Bewerber, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge
- nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung
- Hauptwohnung des Bewerbers mit seinem Ehegatten oder seinen Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
- Anerkennung besonderer sozialer, insbesondere familiärer und wirtschaftlicher Gründe, die für einen Studienortwechsel sprechen
- ohne besondere Gründe
d. an sonstige Bewerber, die
- vorläufig in demselben Studiengang eingeschrieben sind oder,
- sich mit einer Anrechnungsbescheinigung über Studienzeiten an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewerben.
Die Rangfolge innerhalb der einzelnen Bewerbergruppen wird durch eine den Bewerbern zugeordnete Zufallszahl ermittelt. Es können nur Studienbewerber zugelassen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.
5. Benachrichtigung der zugelassenen Bewerber
Die zugelassenen Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung erfolgt schriftlich. Nichtzugelassene Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid.
6. Besonderheiten für einzelne Studiengänge
6.1.1. Vorklinischer oder klinischer Ausbildungsabschnitt
Vergessen Sie bitte nicht anzugeben, ob die Bewerbung für den vorklinischen oder klinischen Ausbildungsabschnitt gelten soll. Seit Jahren gab es für das 1. klinische Semester keine freien Plätze für die Vergabe. In einem Sommersemester gibt es aufgrund des Jahresrhythmus mit Studienbeginn zu einem Wintersemester kein erstes klinisches Semester. Eine Bewerbung hierfür ist deshalb nicht möglich.
Bei einer Bewerbung für den klinischen Ausbildungsabschnitt ist die beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das erste Staatsexamen beizufügen oder nachzureichen.
6.1.2. Anrechnung von Studienleistungen für Medizin
- Informationen zur Anrechnung artverwandter Studienzeiten auf das Studium der Medizin
- Informationen zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen auf das Studium der Medizin
6.1.3. Besonderheiten für Bewerber zum "Praktischen Jahr"
- Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in einem der Lehrkrankenhäuser ist nur im Rahmen freier Kapazität möglich und erfolgt durch den Studiendekan des Fachbereichs Humanmedizin. Zur Einschreibung ist die Zusage des Fachbereiches Medizin zu einem Ausbildungsplatz in einem der Lehrkrankenhäuser der Philipps-Universität Marburg vorzulegen.
- Einzelne Ausbildungsabschnitte (Tertial/ Teile) können nur im Rahmen eines Tausches am Fachbereich absolviert werden.
- Die Bewerbung zum Praktischen Jahr muss für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli erfolgen. Zur Einschreibung ist u.a. der Nachweis über die Scheinfreiheit zur Aufnahme des Praktischen Jahres vorzulegen.
- Weil nach der Approbationsordnung das erste Tertial zu einem Zeitpunkt beginnt, für den noch keine Einschreibung besteht (z.B. Beginn in der dritten Augustwoche. und Beginn des Wintersemesters 01.10.), fehlt für das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen für ca. fünf Wochen der Nachweis der Einschreibung an der Philipps-Universität Marburg. Für diesen Zeitraum wird deshalb ein Zweithörerstatus bescheinigt.
6.2. Zusätzliche Unterlagen (Scheine) für Pharmazie
- für das 2. bis 4. Fachsemester: Kopien der Scheine der praktischen Lehrveranstaltungen
- ab 5. Fachsemester: Zeugnis über den 1. Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung oder Nachweis über die Meldung hierzu
6.3. Zahnmedizin (Staatsexamen)
- für das vorklinische Studium ist der Nachweis über die praktische Übung "Kursus der zahnmedizinischen Propädeutik" vorzulegen,
- für das 4. und 5. vorklinische Semester ist zusätzlich der: Nachweis über die praktische Übung "Phantomkurs der Zahnersatzkunde I" vorzulegen,
- für das klinische Studium ist eine beglaubigte Fotokopie des vollständigen Physikumszeugnisses vorzlegen.
- Für die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen ist das Thüringer Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Referat 720, Weimarplatz 4, 99423 Weimar zuständig.
- Der Diplomstudiengang wurde ab Wintersemester 2011/12 durch einen Bachelorstudiengang ersetzt. In dem Diplomstudiengang erfolgen keine Einschreibungen mehr, auch nicht in höhere Fachsemester.
- In dem Bachelorstudiengang sind zum Sommersemester 2013 Bewerbungen
nur für höhere Fachsemester zum 2. und 4. Fachsemester
möglich.
6.5. Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Studienortwechsler müssen eine Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule mit der Bestätigung des Prüfungsamtes des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Philipps-Universität mit der Bewerbung einreichen.
Bei einer Bewerbung für das 5. oder ein noch höheres Fachsemester muss die Zwischenprüfung vorhanden sein!
Bewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die bisher für das gewünschte Fach an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind oder waren oder die sich mit einem Anrechnungsbescheid für einen Quereinstieg bewerben, müssen sich nicht über UNI-ASSIST bewerben.
- Bewerben für ein zulassungsfreies Fachsemester
- Bewerben für ein zulassungsbeschränktes Fachsemester
Studierende der Philipps-Universität Marburg verwenden bitte im Falle eines Studiengangswechsels, für das Hinzufügen eines weiteren Studienganges oder eine Höherstufung folgende Formulare:
- für den Studiengangwechsel den Umschreibungsantrag
- für die Hinzufügung eines weiteren Studienganges den Zweiteinschreibungsantrag
- für die Höherstufung im gleichen Studiengang Höherstufungsantrag
8. Höherstufung
Wer aufgrund einer Anrechnung von Semestern zur Fortsetzung der Ausbildung in ein höheres Fachsemester möchte, muss hierfür einen Antrag stellen. Dies trifft auch für Studierende der Medizin zu, die früher einen Teilstudienplatz hatten.

