Restvergabeverfahren (Losverfahren)
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem aufnahmebeschränkten Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los an deutsche und ausländische Bewerber vergeben, die die Zulassung schriftlich für das Sommersemester bis zum 15. April und für das Wintersemester bis zum 15. Oktober beantragt haben.
Im Losverfahren zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid.
Bewerber, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen
Ablehnungsbescheid.
Zur Teilnahme am Losverfahren genügt entweder:
-
eine E-Mail an die Adresse studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de mit folgenden Angaben:
Losantrag im Studiengang:
bei Lehramt: Unterrichtsfächer:
Gewünschtes Fachsemester:
Absender:
Vorname und Name,
Straße
PLZ und Ort
Telefon (freiwillige Angabe)
-
oder eine Postkarte mit an das Studierendensekretariat mit den gleichen Angaben.

