Restvergabeverfahren (Losverfahren)
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem aufnahmebeschränkten Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los an deutsche und ausländische Bewerber vergeben, die die Zulassung schriftlich für das Sommersemester bis zum 15. April und für das Wintersemester bis zum 15. Oktober beantragt haben.
Im Losverfahren zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid.
Bewerber, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen
Ablehnungsbescheid.
Teilnahme am Losverfahren für Lehramt an Gymnasien:
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eine E-Mail an die Adresse studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de mit folgenden Angaben:
Unterrichtsfächer:
Gewünschtes Fachsemester:
Absender:
Vorname und Name,
Straße
PLZ und Ort
Telefon (freiwillige Angabe)
Teilnahme am Losverfahren für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge
(Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaften):

