Studienplatztausch
Antragsformulare sind erhältlich bei der Abteilung für Studentenangelegenheiten oder online unter Formulardownload. Gleichheit des Studienganges und des Fachsemesters, ggf. gleicher Ausbildungsstand sind Voraussetzung der Antragsgenehmigung, ebenso wie der Nachweis der endgültigen Zulassung an der bisher besuchten Hochschule. Beide Hochschulen müssen dem Tausch zustimmen. An beiden Hochschulen muss der Zugang zu dem Studiengang aufnahmebeschränkt sein.
Der Tausch muss bis Vorlesungsbeginn vollzogen
sein.
Die Antragsteller erhalten eine vorläufige Genehmigung, die endgültig
wird, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen.

