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Hochschulzugangsberechtigung

Für die Aufnahme eines Studiums an der Philipps-Universität Marburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Bei den Bachelor- und Master-Studiengängen sind vielfach besondere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Sprachkenntnisse erforderlich. Schauen Sie bitte unbedingt in die Zulassungsbedingungen, ob Sie die Voraussetzungen für den gewünschten Bachelor oder Master erfüllen (zu den Bachelor- und Masterstudiengängen

 

Inländische Hochschulzugangsberechtigung

Zeugnisse, die nicht in Hessen erworben wurden und eine auf das ausstellende Bundesland begrenzte allgemeine, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife verleihen, gelten in Hessen nur, wenn eine Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister oder eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Anerkennung getroffen wurde.

Inhabern solcher Fachhochschulreife-Zeugnisse wird empfohlen, entweder nur Hochschulen des Landes zu wählen, in dem das Zeugnis erworben wurde, oder die Anerkennung der Studienberechtigung für Hessen beim Hessischen Kultusministerium ( http://www.schulamt-darmstadt.hessen.de/irj/SSA_Darmstadt_Internet?cid=a67bbfbfdd4e63a59f9538746509fde9 ) zu beantragen. Die Anerkennung ist dem Zulassungsantrag beizufügen.

 Weitere Infos zur Fachhochschulreife finden Sie hier.

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Für die Aufnahme eines Studiums mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt, dass diese vergleichbar mit einer deutschen Hochulzugangsberechtigung sein müssen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter:

http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Internet?cid=6d388521b6fe4b402234170bfd3153dc

 

Inhaberinnen oder Inhabern mit ausländischen Vorbildungsnachweise müssen für die Aufnahme des Studiums auch bei deutscher Staatsangehörigkeit ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Siehe hierzu:

http://www.uni-marburg.de/studium/raa/bwerberinternat/deutschk

 

Wenn Sie sich vorab informieren möchten, ob Ihre ausländischen Zeugnisse in Deutschland als gleichwertig oder nur bedingt gleichwertig bewertet werden, können Sie das Informationsystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ''anabin'' nutzen.

 

 

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2012 · Michael Boßhammer

 
 
 
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