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FAQ Ablehnungsbescheide
Findet im Studiengang XY ein Losverfahren statt? Und wie bewerbe ich mich dafür?
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens (Hauptverfahren plus weiterer möglicher Nachrückverfahren) noch Studienplätze verfügbar, werden diese durch das Los vergeben. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang also ein Losverfahren anbietet, kann pauschal nicht beantwortet werden sondern hängt davon ab, ob den vorangegangenen Verfahren alle Plätze besetzt werden konnten. Halten Sie sich über die Verfahren am Besten über unsere Webseite "Informationen zum aktuellen Zulassungsverfahren" auf dem Laufenden.
Generell muss die Teilnahme an einem Losverfahren für ein
Wintersemester bis zum 15.10., für ein Sommersemester bis zum 15.04.
schriftlich beantragt werden. Ein formloses Schreiben oder Postkarte
mit Angabe Ihres Namens, Adresse und für welches Fach und Semester Sie
sich bewerben wollen, genügt. Zugelassene Bewerber/innen erhalten einen
Zulassungsbescheid. Bewerber/innen, die nicht ausgelost wurden,
erhalten keinen Ablehnungsbescheid. Pro Bewerber/in ist nur ein
Losantrag je Studiengang zugelassen.


Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz - Was ist ein Nachrückverfahren?