Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » FAQ Ablehnungsbescheide
  • Print this page

Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen

FAQ Ablehnungsbescheide

Findet im Studiengang XY ein Losverfahren statt? Und wie bewerbe ich mich dafür?

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens (Hauptverfahren plus weiterer möglicher Nachrückverfahren) noch Studienplätze verfügbar, werden diese durch das Los vergeben. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang also ein Losverfahren anbietet, kann pauschal nicht beantwortet werden sondern hängt davon ab, ob den vorangegangenen Verfahren alle Plätze besetzt werden konnten. Halten Sie sich über die Verfahren am Besten über unsere Webseite "Informationen zum aktuellen Zulassungsverfahren" auf dem Laufenden.

Generell muss die Teilnahme an einem Losverfahren für ein Wintersemester bis zum 15.10., für ein Sommersemester bis zum 15.04. schriftlich beantragt werden. Ein formloses Schreiben oder Postkarte mit Angabe Ihres Namens, Adresse und für welches Fach und Semester Sie sich bewerben wollen, genügt. Zugelassene Bewerber/innen erhalten einen Zulassungsbescheid. Bewerber/innen, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid. Pro Bewerber/in ist nur ein Losantrag je Studiengang zugelassen.

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/faq-ablehnung/view

Impressum