Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » FAQ Ablehnungsbescheide
  • Print this page

Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen

FAQ Ablehnungsbescheide

Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten. Jetzt habe ich Angst, gar keinen Studienplatz zu bekommen. Kann ich mich noch für einen freien Studienplatz bewerben und im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren diese dann wieder tauschen?

Ja, können Sie. Für ein Wintersemester können Sie sich bis zum 01.09. für einen freien Studiengang bewerben. Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen für freie Bachelor-Studiengänge die Besonderheit gilt, dass Bewerbungen, die nach dem 15.07. eingegangen sind, nur noch dann berücksichtigt werden können, wenn Plätze frei sind.

Sollten Sie zunächst eine Zulassung für den zulassungsfreien Studiengang erhalten, können Sie sich dafür einschreiben. Sollten sie danach doch noch eine Zulassung im Nachrückverfahren für den gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat in Verbindung (Öffnungszeiten, Lageplan und Telefonnummer siehe Link unten) und erklären, dass Sie nun doch lieber für den NC-Studiengang eingeschrieben sein möchten. Die Formalitäten für diese Änderung werden dann ebenfalls im Studierendensekretariat geklärt.

Weiterführende Links:

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/faq-ablehnung/view

Impressum