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FAQ Ablehnungsbescheide
Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz - Was ist ein Nachrückverfahren?
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze in einem Studiengang unbesetzt, finden ein oder mehrere Nachrückverfahren statt. Im Nachrückverfahren werden die noch freien Studienplätze den Ranglisten nach an die bisher nicht zum Zuge gekommenen Bewerber vergeben, die trotz des erhaltenens Ablehnungsbescheides vom Hauptverfahren (HV) noch einen Zulassungsbescheid vom Nachrückverfahren (NV) bekommen können. Allerdings liegt zwischen dem Ablehnungsbescheid aus dem HV und dem Zulassungsbescheid aus einem NV meist eine Zeitspanne von mehreren Wochen, da den Bewerbern in den Zulassungsbescheiden zur Annahme des Studienplatzes eine solche Frist zur Annahme ihres Studienplatzes gewährt wird. Das konkrete Datum, wann ein Nachrückverfahren stattfinden kann, erfahren Sie nach Studiengängen sortiert während der Bewerbungs- und Einschreibephase über die Webseite "Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens" (Link siehe unten). Erfahrungsgemäß können nicht alle Plätze in einem HV besetzt werden, so dass NV folgen!
Findet ein NV statt, brauchen Sie, um daran teilnehmen zu können, keinen besonderen Antrag oder ähnliches stellen - Sie werden automatisch als Bewerber, der einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, darin berücksichtigt. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.


Findet im Studiengang XY ein Losverfahren statt? Und wie bewerbe ich mich dafür?