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FAQ zu Bewerbungsfragen
- Ihr Abschlusszeugnis enthält einen Satz, der Ihnen den Besuch des Unterrichts der geforderten Sprache über die geforderte Länge bestätigt.
- Haben Sie den Unterricht in der geforderten Sprache über die geforderte Länge besucht, dies wird aber nicht im Abschlusszeugnis ausgewiesen, so senden Sie uns bitte einfache (nicht beglaubigte) Kopien der Jahreszeugnisse über die geforderte Länge als Nachweis zu.
- Ihre Schule kann Ihnen einen Beleg ausstellen, wie lange Sie in einer Sprache unterrichtet worden sind (ggf. mit entsprechender Benotung).
- Erfüllen Sie die geforderten Sprachanforderungen bis Bewerbungsschluss nicht und verweist der Studiengang unter den Zulassungsbedingungen nicht darauf, dass geforderte Sprachkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden können, so ist eine Zulassung nicht möglich.
Wie kann ich das geforderte Sprachniveau mit meinen Schulzeugnissen nachweisen?
Häufig wird für das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus der Nachweis über eine bestimmte Dauer des Sprachunterrichts gefordert. Diese Dauer können Sie wie folgt belegen:


Bewerbung allgemein