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FAQ zu Bewerbungsfragen

    Welche Fristen sind einzuhalten?

    • Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

      Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelor- und Aufbaustudiengänge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres zu einem Sommersemester und bis zum 15. Juli eines Jahres zu einem Wintersemester eingegangen sein.

      Für diese Studiengänge ist die Bewerbungsfrist festgesetzt. Wenn sich nach Bearbeitung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für einen Studiengang ergibt, dass noch Studienplätze frei sind, werden später eingegangene Bewerbungen im Rahmen der Möglichkeiten, die der Verfahrensablauf gewährt, in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Regel handelt es sich daher nicht um eine Ausschlussfrist. Die Einhaltung dieser Frist wird jedoch für alle Studiengänge dringend empfohlen, da ein Anspruch auf spätere Bearbeitung des Antrags nicht besteht.

      Einige Bachelorstudiengänge haben spezielle Sprachanforderungen. Diese müssen entweder bei Studienbeginn erfüllt sein oder können bis zum Beginn des dritten Fachsemesters nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Info-Seiten des von Ihnen gewünschten Studiengangs.

      Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

     

    • 15. Juli für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge

      Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

     

    • 01. September für die übrigen freien Studiengänge inkl. Aufbaustudiengänge

      Um zu gewährleisten, dass bis Vorlesungsbeginn alle eingegangen Bewerbungen bearbeitet sind, werden wir das Onlineportal nach dem 01. September nicht mehr für das kommende Semester anbieten.

      Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

     

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
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