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FAQ zu Bewerbungsfragen

    Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung/Einschreibung beifügen?

    Im Falle einer Bewerbung:

    Überblick über die je nach Bewerbungssituation einzureichen Unterlagen

    • eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis). Bei Bewerbungen für Master- oder Aufbaustudiengänge das Zeugnis über den Hochschulabschluss.

    • Wer den Studienort wechselt, das Studium unterbrochen hat oder ein zweites Studium beginnt, eine Studienbescheinigung des letzten Semesters, in der das Fachsemester, das Hochschulsemester und der Studiengang genannt sind

    • Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten Hochschule(n)

    • ggf. weitere Unterlagen, die als Zulassungsvoraussetzungen vorzulegen sind (z.B. zum Beleg von Sprachkenntnissen...; siehe Zulassungsbedingungen bei den Bachelor- und Masterstudiengängen)

    • Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Sport (Lehramt)
      Für das Fach Sport müssen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die volle Sportgesundheit sowie ein Nachweis zur spezifischen Eignung für das Lehramtsstudium im Studienfach Sport eingereicht werden. Weitere Informationen zu den einzueichenden Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link: "Sporteignungsfeststellung für das Lehramtstudium im Fach Sport".

    • im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr,

    • im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.

    • ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.

    Im Falle einer Einschreibung

    Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Ihnen zugehenden Zulassungsbescheid.

Zuletzt aktualisiert: 19.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
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