Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » FAQ zu Bewerbungsfragen
  • Print this page

Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen

FAQ zu Bewerbungsfragen

    Ich habe bei einer früheren Bewerbung eine Zulassung erhalten, konnte den Studienplatz dann aber nicht annehmen. Kann ich die frühere Zulassung bei einer erneuten Bewerbung geltend machen?

    Wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), müssen Sie bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.


Zuletzt aktualisiert: 19.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/faq-bewerbung/view

Impressum