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FAQ zu Bewerbungsfragen
Ich habe bei einer früheren Bewerbung eine Zulassung erhalten, konnte den Studienplatz dann aber nicht annehmen. Kann ich die frühere Zulassung bei einer erneuten Bewerbung geltend machen?
Wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), müssen Sie bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.


Bewerbung allgemein