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FAQ zu Bewerbungsfragen
- Mathematik und Englisch
- Mathematik und Französisch
- Deutsch und Französisch
- alle Lehramtsstudiengänge
- welche Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt sind, entnehmen Sie bitte dieser Auflistung (Bachelorstudiengänge)
- zur Bewerbungs-Startseite
- Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS): www.hochschulstart.de
- ausführliche Darstellung des AdH
- ausführliche Infos zur Teilnahme und Fristen des Restvergabeverfahrens/ Losverfahrens
- Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens
- Auswahlgrenzen vergangener Verfahren
Kann ich mich bei Ihrer Uni auch für mehr als einen Studiengang bewerben? Und wenn ja: wie?
Maximal können Sie mit einer Bewerbung Zulassungsanträge für bis zu drei Studiengänge abgeben. D.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge in einem Umschlag ein, dem sie aber nur ein Set der zusätzlichen Unterlagen (z.B. nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, etc.) beifügen. Gehen mehrere Bewerbungen in jeweils separaten Umschlägen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) bei uns ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet. Möchten Sie sich also für drei Studiengänge gleichzeitig bewerben, müssen Sie uns alle Zulassungsanträge in einem Umschlag mit nur einem Set der zusätzlichen Unterlagen zusenden.
Kann ich mich bei Ihrer Uni für den Lehramtstudiengang auch für mehrere Studienfächer bewerben? Und wenn ja: wie?
Maximal können Sie mit einer Bewerbung bis zu drei Zulassungsanträge für insgesamt bis zu sechs Studienfächer abgeben. D.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge mit jeweils zwei Fachnennungen in einem Umschlag ein. Diesem Umschlag müssen Sie aber nur ein Set der zusätzlichen Unterlagen (z.B. nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, etc.) beifügen. Gehen mehrere Bewerbungen in jeweils separaten Umschlägen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) bei uns ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet. Möchten Sie sich also für mehrere Studienfach-Kombinationen gleichzeitig bewerben, müssen Sie uns alle Zulassungsanträge in einem Umschlag mit nur einem Set der zusätzlichen Unterlagen zusenden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Sie möchten sich für die folgenden Fächerkombinationen bewerben:
In diesem Fall füllen Sie drei Zulassungsanträge aus, jeweils einen pro Fächerkombination. Dann versenden Sie alle drei Zulassungsanträge mit insgesamt einem Set zusätzlicher Unterlagen.
Kann ich mich bei Hochschulstart.de (ehem. ZVS) für einen Studiengang bewerben und parallel auch für Studiengänge direkt bei der Uni?
Ja, Sie können sich trotz Ihrer Hochschulstart.de-Bewerbung auch für Studiengänge bei uns bewerben, deren Verfahren entsprechend nicht über Hochschulstart.de laufen (sprich: örtlich beschränkte sowie zulassungsfreie Studiengänge). Welche Studiengänge dies sind, erfahren Sie über den Link unten. Bitte beachten Sie: Sie können sich an unserer Uni für bis zu drei Studiengänge gleichzeitig bewerben. In diesem Fall müssen uns aber alle drei Bewerbungen in einem Umschlag erreichen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie ebenfalls über einen Link unten.
Weiterführende Links:
Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Gehen Sie den Online-Zulassungsantrag Punkt für Punkt durch. Sie müssen Angaben zur Person, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, zu Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. machen. Sie erreichen den Zulassungsantrag gemäß Ihres Studienwunsches über unsere Webseite "Bewerbung & Zulassung"
Nach Abschluss der Eingabe drucken Sie sich den Antrag möglichst 2-fach (einmal für die Hochschule und einmal für Ihre Unterlagen) aus. Auf Seite 1 dieses Blattes steht, was Sie an notwendigen Unterlagen beifügen müssen.
Was das sein wird, sehen Sie auf dieser Seite beispielhaft .
Welche Unterlagen zusätzlich für Medizin, Zahnmedizin,
Psychologie und Pharmazie bei einer Bewerbung für
ein höheres Fachsemester beigelegt werden müssen, erfahren Sie
auf der Seite "Bewerbungen für
höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten
Studiengängen" .
Maximal können Sie mit einer Bewerbung Zulassungsanträge für bis zu drei Studiengänge abgeben. D.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge in einem Umschlag ein, dem sie aber nur ein Set der zusätzlichen Unterlagen (z.B. nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, etc.) beifügen. Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag (Online oder Offline) erforderlich. Gehen mehrere Bewerbungen in jeweils separaten Umschlägen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) bei uns ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet. Möchten Sie sich also für drei Studiengänge gleichzeitig bewerben, müssen Sie uns alle Zulassungsanträge in einem Umschlag mit nur einem Set der zusätzlicher Unterlagen zusenden.
Ihre Bewerbung (den oder die Zulassungsantrag/ -anträge) senden Sie bitte mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung und den notwendigen Unterlagen umgehend an die im Antrag genannte Adresse.
Wenn Ihrer Zulassung in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen nichts entgegen steht, erhalten Sie einige Zeit später von uns einen Zulassungsbescheid. Darin teilen wir Ihnen auch die Höhe des zu überweisenden Semesterbeitrages sowie unsere Bankverbindung mit.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Das weitere Verfahren für die Zugelassenen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Auch hier erfolgt die Einschreibung schriftlich.
Nachdem der Semesterbeitrag bei uns eingebucht ist, werden die Studienunterlagen (Semesterausweis, Stammdatenblatt und Studienbescheinigungen) ausgedruckt und an Sie versandt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Wenn keine Zulassung erfolgen kann, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Bitte beachten Sie
Das beschriebene Verfahren ist nur teilweise auf Bewerbungen für das erste Fachsemester Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Pharmazie (über Studienstart.de) oder für Masterstudiengänge (über Assist.de) übertragbar! Informieren Sie sich über Bewerbungsverfahren und Besonderheiten bitte ausführlich über www.studienstart.de und www.uni-assist.de .
Ich muss meine Bewerbung an das Studierendensekretariat schicken - wie lautet die Postadresse eigentlich?
Postadresse:
Biegenstraße 10
35032 Marburg
Fax und E-mail:
Fax: 06421 - 282 2020
e-mail: studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de
Wie bewerbe ich mich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang?
Die formgerechte Bewerbung muss bis zum 15. Juli für das darauf folgende Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für das darauf folgende Sommersemester beim Studentensekretariat der Philipps-Universität eingehen.
Die zur Bewerbung notwendigen Schritte und Dokumente sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt, die Anfang Mai für ein Wintersemester bzw. Anfang November für ein Sommersemester veröffentlicht werden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie über die unten angegebene Internetseite.
Welche Studiengänge sind im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt, welche auch in höheren Semestern?
Im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkt sind:
Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind nicht immer alle Semester zulassungsbeschränkt. Welcher Studiengang ab welchem Fachsemester keine Zulassungsbeschränkung mehr hat, können Sie folgender PDF-Datei entnehmen:
Tabelle "Zulassungsbeschränkung nach Fachsemestern"
Die Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen), Psychologie (Diplom) und Zahnmedizin (Staatsexamen) sind zu jedem Fachsemester zulassungsbeschränkt!
Ich studiere bereits an der Universität Marburg und möchte mich nun für ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben. Muss ich mich mit einem Zulassungsantrag bewerben? Welche Formulare benötige ich?
Wenn es sich bei dem Fach um ein ZVS-Fach handelt, müssen Sie sich
für das 1. Fachsemester über die ZVS bewerben:
Ansonsten: Je nach Fall brauchen Sie einen
Umschreibungsantrag oder
Zweiteinschreibungsantrag. Informieren Sie sich bitte über unsere
Bewebungs-Startseite (Link siehe unten) und orientieren sich zunächst
an Ihrem Studienwunsch.
Weiterführende Links:
Ich studiere bereits an einer anderen Hochschule in einem in Marburg örtlich zulassungsbeschränkten Studienfach und möchte mit demselben Fach nach Marburg wechseln. Muss ich mich dann noch bewerben oder brauche ich mich nur einzuschreiben?
Rufen Sie über unsere Webseite "Bewerbung und Zulassung" bitte den Bewerbungsweg aus, der Ihrem Studienwunsch entspricht. Im weiteren Verlauf des Leitfadens erfahren Sie dann, wie Sie weiter verfahren müssen.
Wie stelle ich in einem örtlich zulassungsbeschränkten Auswahlverfahren einen Antrag auf bevorzugte Zulassung nach einem abgeleisteten Dienst?
Es muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Fügen Sie bitte
mit den üblichen Bewerbungsunterlagen eine Bescheinigung über den
abgeleisteten Dienst bei.
Ich habe ein FSJ schon vor meinem Abi gemacht – habe ich dadurch bei einer Bewerbung für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang einen besonderen Vorteil?
Ja. Zwar wird Ihnen das FSJ nicht als Wartezeit angerechnet (dazu zählen erst die Zeiten nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/Abi, in denen Sie an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind), aber wer bei gleicher Note und gleicher Wartezeit einen Dienst abgeleistet hat, steht in den Ranglisten vor denjenigen, die keinen Dienst geleistet haben. Von daher kann Ihnen bei Ranggleichheit der Nachweis über einen abgeleisteten Dienst einen entscheidenden Vorteil bringen.
Weiterführende Informationen
Kann ich an der Uni Marburg studieren, obwohl ich kein Abitur gemacht habe?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Kann ich mich an der Universität Marburg bewerben, wenn ich eine Meisterprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung habe?
Ja. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Kann ich mich an der Universität Marburg bewerben, wenn ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe?
Unter bestimmten Voraussetzungen. Informieren Sie sich dazu hier.
Wie hoch sind die NC-Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote / Wartezeit) in einem bestimmten Fach zum nächsten Semester?
Die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote / Wartezeit) werden von der
Philipps-Universität Marburg nicht im Voraus festgesetzt, sondern
ergeben sich zu jedem Semester neu aus der Zahl der zu vergebenden
Studienplätze und den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der
Bewerberinnen und Bewerber. Es können also nur Auswahlgrenzen
vergangener Semester angegeben werden.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und die Auswahlgrenzen in
den örtlichen Vergabeverfahren im letzten Semester können Sie hier:
Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens
erfahren.
Beachten Sie bitte, dass aus der abgebildeten Tabelle keine Prognosen
über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren abgeleitet
werden können, da die Werte nicht für das nächste Auswahlverfahren
zutreffen müssen.
Findet ein Losverfahren in NC-Studiengängen statt und wie bewerbe ich mich für die Teilnahme am Losverfahren?
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem
aufnahmebeschränkten Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder
werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los an
deutsche und ausländische Bewerber vergeben, die die Teilnahme am
Losverfahren schriftlich für das Sommersemester bis zum 15. April und
für das Wintersemester bis zum 15. Oktober beantragt haben. Im
Losverfahren zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid.
Bewerber, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen
Ablehnungsbescheid.
Der schriftliche Antrag für die Teilnahme an einem Losverfahren zur
Vergabe von Studienplätzen kann per E-Mail oder Postkarte an das
Studentensekretariat der Philipps-Universität gerichtet werden. Mehr
erfahren Sie hierzu auf unserer Webseite "Restvergabeverfahren
(Losverfahren)".
Der Antrag kann formlos sein, muss aber unbedingt beinhalten, zu
welchem Semester, für welchen Studiengang und für welches Fachsemester
Sie sich bewerben. Vergessen Sie bitte die Absenderangaben nicht.
Auswahlverfahren der Hochschule - was bedeutet das?
Immer dann, wenn eine sehr begrenzte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang zur Verfügung stehen, verhindert eine Zulassungsbeschränkung - in diesem Fall in Form eines Auswahlverfahrens der Hochschule (kurz AdH) - eine zu große Anzahl von Studienanfängerinnen und -anfängern. An der Universität Marburg findet die Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge unter den eingegangenen Bewerbungen vereinfacht dargestellt* durch zwei Ranglisten statt, deren Priorität zum einen auf der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (kurz HZB), zum anderen auf der Wartezeit liegt, mit der sich eine Bewerberin/ ein Bewerber bei uns bewirbt.
Rangliste nach Durchschnittnote
Zunächst werden 80 % der zur Verfügung stehenden Plätze über die Liste nach Durchschnittsnote vergeben. Da die Durchschnittsnote als alleiniges Kriterium nicht ausreicht (z.B. wenn Bewerber die gleiche Durchschnittsnote haben), wird in einem weiteren Schritt geprüft, wie viele Wartesemester die Kandidaten vorweisen können. Gibt es auch hier mehr Bewerber/innen mit identischen Werten als es Plätze gibt, werden jene bevorzugt, die einen Dienst abgeleistet haben (z.B. Zivildienst, Wehrdienst, FSJ). Sollte die Gruppen mit gleichen Werten und Dienst immer noch zu groß sein, werden schließlich Bewerber/innen ausgelost. Die Wartesemester, der abgeleistete Dienst und die Auslosung werden in diesem Fall auch als "nachrangige Kriterien" genannt, da die Rangliste prioritär natürlich durch die Durchschnittsnote bestimmt wird, und erst in weiteren Schritten andere Kriterien hinzugezogen werden.
Rangliste nach Wartezeit
Die restlichen 20% der zur Verfügung stehenden Plätze werden nach der Wartezeitquto vergeben. Diese Rangliste soll allen Bewerbern mit etwa schlechteren Durchschnittsnoten ermöglichen, bei ausreichend langer Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen. Vereinfacht dargestellt, gilt als Wartezeit die Anzahl der Halbjahre, die zwischen dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Ihres Abiturs) und der aktuellen Bewerbung liegen - allerdings abzüglich der Anzahl an Semestern, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Auch in dieser Rangliste gibt es nachranginge Kriterien, in diesem Fall sind das Durchschnittsnote, abgeleisteter Dienst und Los.
Sie sind mit Ihrer Bewerbung in beiden Ranglisten vertreten. Dieses erste Verfahren wird auch "Hauptverfahren" genannt. Aus dem Hauptverfahren resultieren die entsprechenden Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, die per Post den Bewerbern zugeschickt werden.
Hauptverfahren / Nachrückverfahren / Los
Nehmen von den zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten weniger ihren Studienplatz an, als zur Verfügung stehen, können die noch übrig gebliebenen Plätze in einem sogenannten "Nachrückverfahren" vergeben werden. Für dieses Verfahren werden aus den noch nicht berücksichtigten Bewerbungen von Neuem die beiden oben beschriebenen Listen nach Durchschnittsnote und Wartezeit errechnet. Sie nehmen, auch wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, automatisch am Nachrückverfahren teil. Da in den Zulassungsschreiben für die schriftliche Annahme des Studienplatzes eine Frist von ein bis zwei Wochen definiert wird, kann das Nachrückverfahren erst nach dieser Frist beginnen.
Nur wenn nach dem Nachrückverfahren noch Plätze im Studiengang frei sein sollten, werden die noch zur Verfügung stehenden durch das Los vergeben. Weitere Informationen zum Losverfahren erhalten Sie über den unten angegebenen Link.
Die Auswahlgrenzen ergeben sich zu jedem Semester aus der Zahl der zu vergebenen Studienplätze und den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerberinnen und Bewerber und können von daher von Semester zu Semester auch deutlich unterschiedlich ausfallen.
Weiterführende Links:
*= in dieser Darstellung wurde verzichtet darauf hinzuweisen, dass vor den Quoten nach Durchschnittsnote und Wartezeit 10 % der Plätze durch eine sogenannte Ausländerquote, 5% durch die Härtefallquote, 3% durch Zweitstudienquote sowie an bevorzugt Zuzulassenden vergeben werden. Von den nun übrig gebliebenen Plätzen werden 80 % durch die Durchschnittsnote und 20% durch die Wartezeit vergeben.
Trotz Ablehnungsbescheid Chance auf einen Studienplatz - Was ist ein Nachrückverfahren?
Bleiben nach dem Hauptverfahren noch Studienplätze in einem Studiengang unbesetzt, finden ein oder mehrere Nachrückverfahren statt. Im Nachrückverfahren werden die noch freien Studienplätze den Ranglisten nach an die bisher nicht zum Zuge gekommenen Bewerber vergeben, die trotz des erhaltenens Ablehnungsbescheides vom Hauptverfahren (HV) noch einen Zulassungsbescheid vom Nachrückverfahren (NV) bekommen können. Allerdings liegt zwischen dem Ablehnungsbescheid aus dem HV und dem Zulassungsbescheid aus einem NV meist eine Zeitspanne von mehreren Wochen, da den Bewerbern in den Zulassungsbescheiden zur Annahme des Studienplatzes eine solche Frist zur Annahme ihres Studienplatzes gewährt wird. Das konkrete Datum, wann ein Nachrückverfahren stattfinden kann, erfahren Sie nach Studiengängen sortiert während der Bewerbungs- und Einschreibephase über die Webseite "Aktueller Stand des Zulassungs- und Auswahlverfahrens" (Link siehe unten). Erfahrungsgemäß können nicht alle Plätze in einem HV besetzt werden, so dass NV folgen!
Findet ein NV statt, brauchen Sie, um daran teilnehmen zu können, keinen besonderen Antrag oder ähnliches stellen - Sie werden automatisch als Bewerber, der einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, darin berücksichtigt. Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erhalten Sie keinen weiteren Ablehnungsbescheid.
Weiterführende Links:
Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Bescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich bewerbe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?
Bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides können Sie sich auch nach dem Ablauf der regulären Einschreibefrist noch für zulassungsfreie Fächer einschreiben. Wenn Sie sich jetzt schon einschreiben und anschließend das Fach wechseln oder von der Einschreibung zurücktreten, ist das mit hohem Aufwand für Sie und das Studentensekretariat verbunden. Deshalb warten Sie den Bescheid in Ruhe ab, Sie können sich im Falle einer Ablehnung dann noch für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben und zwar bis zur festgesetzten Ausschlussfrist (Semestertermine). Eine Säumnisgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.
- das erste Fachsemester der Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) oder Zahnmedizin (Staatsexamen) >>> über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS) bewerben
- alle Masterstudiengänge >>> für einen Masterstudiengang bewerben
- Sie können sich über unsere Online-Bewerbung für einen Studienplatz bewerben.
- Die Online-Bewerbung können Sie sowohl für die Bewerbung ins 1. Fachsemester als auch für die Bewerbung in höhere Fachsemester nutzen.
- Auch Bewerbungen für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie z.B. für höhere Fachsemester in Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen) sind über die Online-Bewerbung möglich.
- Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten,
empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für
Bachelorstudiengänge"
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr gewählter Studiengang oder die gewählte Fächerkombination zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. - Firefox ab Version 1.0
- Internet Explorer ab Version 5.5.
Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?
Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag nutzen können Deutsche und Deutschen gleichgestellte Ausländer sowie EU-Ausländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Die Bewerbung per
Online-Zulassungsantrag n i c h t nutzen
können alle Bewerber, die über keine deutsche
Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Dieser Bewerberkreis muss sich
wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein
Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über
ASSIST (s. Studium international) bewerben.
(Ausnahmen: Bewerber mit einer ausländischen HZB, die in Marburg ihr
Studium in einem höheren Semester im bisher in Deutschland studierten
gleichen Studiengang fortsetzen möchten).
Für welche Studiengänge kann ich mich online bewerben?
Folgende Studiengänge sind von einer Onlinebewerbung ausgeschlossen (der nachfolgende Link führt Sie jeweils zur alternativen Bewerbungsmöglichkeit):
Für alle anderen, nicht aufgezählten Studiengänge gilt:
Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Gehen Sie den Online-Zulassungsantrag Punkt für Punkt durch. Sie müssen Angaben zur Person, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, zu Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. machen. Sie erreichen den Zulassungsantrag gemäß Ihres Studienwunsches über unsere Webseite "Bewerbung & Zulassung"
Nach Abschluss der Eingabe drucken Sie sich den Antrag möglichst 2-fach (einmal für die Hochschule und einmal für Ihre Unterlagen) aus. Auf Seite 1 dieses Blattes steht, was Sie an notwendigen Unterlagen beifügen müssen.
Was das sein wird, sehen Sie auf dieser Seite beispielhaft .
Welche Unterlagen zusätzlich für Medizin, Zahnmedizin,
Psychologie und Pharmazie bei einer Bewerbung für
ein höheres Fachsemester beigelegt werden müssen, erfahren Sie
auf der Seite "Bewerbungen für
höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten
Studiengängen" .
Maximal können Sie mit einer Bewerbung Zulassungsanträge für bis zu drei Studiengänge abgeben. D.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge in einem Umschlag ein, dem sie aber nur ein Set der zusätzlichen Unterlagen (z.B. nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, etc.) beifügen. Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag (Online oder Offline) erforderlich. Gehen mehrere Bewerbungen in jeweils separaten Umschlägen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) bei uns ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet. Möchten Sie sich also für drei Studiengänge gleichzeitig bewerben, müssen Sie uns alle Zulassungsanträge in einem Umschlag mit nur einem Set der zusätzlicher Unterlagen zusenden.
Ihre Bewerbung (den oder die Zulassungsantrag/ -anträge) senden Sie bitte mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung und den notwendigen Unterlagen umgehend an die im Antrag genannte Adresse.
Wenn Ihrer Zulassung in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen nichts entgegen steht, erhalten Sie einige Zeit später von uns einen Zulassungsbescheid. Darin teilen wir Ihnen auch die Höhe des zu überweisenden Semesterbeitrages sowie unsere Bankverbindung mit.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Das weitere Verfahren für die Zugelassenen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Auch hier erfolgt die Einschreibung schriftlich.
Nachdem der Semesterbeitrag bei uns eingebucht ist, werden die Studienunterlagen (Semesterausweis, Stammdatenblatt und Studienbescheinigungen) ausgedruckt und an Sie versandt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Wenn keine Zulassung erfolgen kann, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Bitte beachten Sie
Das beschriebene Verfahren ist nur teilweise auf Bewerbungen für das erste Fachsemester Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Pharmazie (über Studienstart.de) oder für Masterstudiengänge (über Assist.de) übertragbar! Informieren Sie sich über Bewerbungsverfahren und Besonderheiten bitte ausführlich über www.studienstart.de und www.uni-assist.de .
Ich kann auf die Online-Bewerbung nicht zugreifen bzw. erhalte Fehlermeldungen und habe technische Probleme - was kann ich machen?
Bei älteren Browser-Versionen können sich Probleme beim Öffnen der Web-Seiten ergeben. Verwenden Sie bitte:
Falls bei dem Aufruf der Online-Bewerbung die Informationsleiste mit folgenden Meldung angezeigt wird: "Das Anzeigen von Inhalten mit Zertifikatfehlern von dieser Website wurde aus Sicherheitsgründen geblockt...", dann muss das DFN-Zertifikat importiert werden (die Zertifizierungsstelle für Web-Server der Uni-Marburg wird im Rahmen der DFN Global PKI betrieben. Um das zugehörige Wurzel-Zertifikat-Deutsche-Telekom Root CA2 zu installieren, müssen Sie auf der Seite: https://www.pki.dfn.de/index.php?id=globalroot auf das Import-Format ".crt" oder ".der" klicken. Im darauf folgenden Dialog sollten Sie angeben, dass Sie dem Zertifikat zur Identifizierung von Websites und E-Mail vertrauen.), sowie unter IE-Extras-Internet-Optionen-Sicherheit-Vertrauenswürdige Sites-Sites- muss die Site: https://qis.verwaltung.uni-marburg.de hinzugefügt werden.
In meinem Kontrollausdruck sehe ich jetzt, dass ich bei der Online-Bewerbung einen falschen Studiengang ausgewählt habe - wie kann ich das ändern?
Leider gar nicht. Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung erneut vollständig aus. Sofern Sie die falsche Bewerbung noch nicht abgeschickt haben, können Sie diese einfach entsorgen - die online bereits übermittelten Daten werden ohne postalische Bestätigung anhand des unterschrieben Kontrollausdrucks von uns gelöscht.
Habe Sie uns die falsche Bewerbung bereits abgeschickt, können Sie eine neue Bewerbung einfach nachsenden. Die neu eingehende Bewerbung wird automatisch die bereits eingeschickte ersetzen, da immer nur die Bewerbung bearbeitet wird, die von einer Bewerberin/ einem Bewerber zuletzt eingegangen ist. Beachten Sie bitte, dass Sie alle benötigten Unterlagen der neuen Bewerbung beilegen müssen. Damit es beim zeitgleichen Eintreffen Ihrer Bewerbungen nicht zu Problemen kommt, wäre es ratsam, der aktuellen Bewerbung einen entsprechenden Kommentar bei zu fügen.
Auf meinem Ausdruck zur Online-Bewerbung ist die Adresse des Studierendensekretariats nur mit einer Postleitzahl angegeben, ohne Straße - kommt das so an?
Auch ohne Straßenangabe kommt Ihre Post bei uns an.
"Studierendensekretariat, 35032 Marburg" reicht völlig aus.
- eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis). Bei Bewerbungen für Master- oder Aufbaustudiengänge das Zeugnis über den Hochschulabschluss.
- Wer den Studienort wechselt, das Studium unterbrochen hat oder ein zweites Studium beginnt, eine Studienbescheinigung des letzten Semesters, in der das Fachsemester, das Hochschulsemester und der Studiengang genannt sind
- Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten Hochschule(n)
- ggf. weitere Unterlagen, die als Zulassungsvoraussetzungen vorzulegen sind (z.B. zum Beleg von Sprachkenntnissen...; siehe Zulassungsbedingungen bei den Bachelor- und Masterstudiengängen)
- Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Sport (Lehramt)
Für das Fach Sport müssen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die volle Sportgesundheit sowie ein Nachweis zur spezifischen Eignung für das Lehramtsstudium im Studienfach Sport eingereicht werden. Weitere Informationen zu den einzueichenden Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link: "Sporteignungsfeststellung für das Lehramtstudium im Fach Sport".
- im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr,
- im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
- ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.
-
Anschreiben (kann auch fehlen)
-
Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse
-
Noch nicht ausgefülltes Formularblatt für die Hochschule, die dieses dann ausgefüllt als Bescheinigung über Ihre Einschreibung an Ihre Krankenkasse zurück sendet.
- Ihr Abschlusszeugnis enthält einen Satz, der Ihnen den Besuch des Unterrichts der geforderten Sprache über die geforderte Länge bestätigt.
- Haben Sie den Unterricht in der geforderten Sprache über die geforderte Länge besucht, dies wird aber nicht im Abschlusszeugnis ausgewiesen, so senden Sie uns bitte einfache (nicht beglaubigte) Kopien der Jahreszeugnisse über die geforderte Länge als Nachweis zu.
- Ihre Schule kann Ihnen einen Beleg ausstellen, wie lange Sie in einer Sprache unterrichtet worden sind (ggf. mit entsprechender Benotung).
- Erfüllen Sie die geforderten Sprachanforderungen bis Bewerbungsschluss nicht und verweist der Studiengang unter den Zulassungsbedingungen nicht darauf, dass geforderte Sprachkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden können, so ist eine Zulassung nicht möglich.
Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung/Einschreibung beifügen?
Im Falle einer Bewerbung:
Überblick über die je nach Bewerbungssituation einzureichen Unterlagen
Im Falle einer Einschreibung
Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Ihnen zugehenden Zulassungsbescheid.
Ich muss (laut Bescheid) zur Bewerbung/Einschreibung eine Krankenkassenbescheinigung mitschicken - wie muss diese aussehen?
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" (sog. 3-fach Formular), keine Mitgliedsbescheinigung!!! Die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" besteht aus den Bestandteilen
Es reicht als nicht aus, wenn Sie sich einfach nur auf einer Seite Ihre Mitgliedschaft bestätigen lassen oder Ihre Krankenkassenchip-Karte als Original oder Kopie mitschicken!
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann benötigen Sie die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse (AOK, DAK usw.) aus, nicht Ihre private Krankenversicherung.
Wenn Sie Probleme mir der Befreiung haben, sind wir gerne bereit, Ihr Anliegen an eine fachkundige Vertreterin/ einen fachkundigen Vertreter einer örtlichen gesetzlichen Krankenkasse weiterzugeben. Diese Person könnte sich mit Ihnen in Verbindung setzten und uns ggf. die Befreiung zusenden.
Dies setzt allerdings Ihr schriftliches Einverständnis voraus. Bitte verwenden Sie dafür diesen Vordruck.
Weiterführende Links:
Was für eine Krankenversicherungs-Bescheinigung muss man als Privatversicherter zur Einschreibung vorlegen?
Als Privatversicherter muss man eine so genannte "Bescheinigung über
die Befreiung von der Versicherungspflicht" von der gesetzlichen
Versicherungspflicht vorlegen. Diese Bescheinigung können Sie bei jeder
gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Privatkassen stellen keine
Freistellungsbescheinigungen aus.
Wie kann ich das geforderte Sprachniveau mit meinen Schulzeugnissen nachweisen?
Häufig wird für das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus der Nachweis über eine bestimmte Dauer des Sprachunterrichts gefordert. Diese Dauer können Sie wie folgt belegen:
Wo kann ich mein Abi beglaubigen lassen?
Zur Beglaubigung befugt sind: die Schule, die das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung ausgestellt hat, Ortsgerichte, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Notariate
Nicht befugt sind z.B.: Pfarrbüros, Rechtsanwälte (ohne Notariat), Geldinstitute, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Krankenkassen
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob meine Bewerbungsunterlagen auch vollständig bei Ihnen angekommen sind?
Im Nachhinein ist die Überprüfung des Eingangs Ihrer Unterlagen leider nicht möglich - auch nicht telefonisch. Sie müssen sich leider so lange gedulden, bis Sie als Hinweis auf Ihre eingegangene Bewerbung einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid von uns bekommen. Eine Eingangsbestätigung wird von uns nicht versendet.
Sie können eine Eingangsbestätigung nur in der Form erhalten, in dem Sie Ihre Bewerbung entweder:
a) per Einschreiben mit Rückschein an uns schicken, oder
b) Ihren Unterlagen eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte beifügen.
Das BAföG-Amt will von mir eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ich mich um einen Studienplatz beworben habe - können Sie so etwas ausstellen?
Leider nein, eine spezielle Bescheinigung können wir Ihnen
leider nicht ausstellen. Verwenden Sie in diesem Falle eine Kopie Ihres
Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides, die wir Ihnen nach Durchführung
des Zulassungsverfahrens zusenden.
Sollten Sie bereits vor der Durchführung des Verfahrens Ihre
Studienplatzbewerbung nachweisen müssen, erkundigen Sie sich bei dem
zuständigen BAföG-Amt, ob z.B. eine Kopie Ihres Kontrollbogens
ausreicht, den Sie nach Durchführung Ihrer Online-Bewerbung
ausdrucken konnten. Sollte Ihnen dieser nicht mehr vorliegen, können
wir Ihnen leider keine zweite Ausfertigung erstellen. Wir raten Ihnen,
dass Sie sich in jedem Fall mit Ihrem zuständigen BAföG-Amt in
Verbindung setzen sollten.
Ich habe bei einer früheren Bewerbung eine Zulassung erhalten, konnte den Studienplatz dann aber nicht annehmen. Kann ich die frühere Zulassung bei einer erneuten Bewerbung geltend machen?
Wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), müssen Sie bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
- Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte
Bachelorstudiengänge
Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelor- und Aufbaustudiengänge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres zu einem Sommersemester und bis zum 15. Juli eines Jahres zu einem Wintersemester eingegangen sein.
Für diese Studiengänge ist die Bewerbungsfrist festgesetzt. Wenn sich nach Bearbeitung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für einen Studiengang ergibt, dass noch Studienplätze frei sind, werden später eingegangene Bewerbungen im Rahmen der Möglichkeiten, die der Verfahrensablauf gewährt, in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Regel handelt es sich daher nicht um eine Ausschlussfrist. Die Einhaltung dieser Frist wird jedoch für alle Studiengänge dringend empfohlen, da ein Anspruch auf spätere Bearbeitung des Antrags nicht besteht.
Einige Bachelorstudiengänge haben spezielle Sprachanforderungen. Diese müssen entweder bei Studienbeginn erfüllt sein oder können bis zum Beginn des dritten Fachsemesters nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Info-Seiten des von Ihnen gewünschten Studiengangs.
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
- 15. Juli für alle zulassungsbeschränkten
Studiengänge
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein. - 01. September für die übrigen freien Studiengänge inkl.
Aufbaustudiengänge
Um zu gewährleisten, dass bis Vorlesungsbeginn alle eingegangen Bewerbungen bearbeitet sind, werden wir das Onlineportal nach dem 01. September nicht mehr für das kommende Semester anbieten.
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Gelten für mich als Bewerber an der Philipps-Universität andere Bewerbungsfristen, wenn ich bereits im letzten Jahr oder früher mein Abitur gemacht habe?
Für sogenannte Alt-Abiturienten (gemeint sind Bewerber, die ihre Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss vor Mitte Januar des laufenden Kalenderjahres erworben haben) gelten für Sie in all den Studiengängen, für die Sie sich direkt an der Universität bewerben müssen, die gleichen Fristen wie für alle anderen Bewerber auch.
Nur bei einer Bewerbung für Studiengänge, für die Sie Ihre Bewerbung an die Servicestelle "Stiftung für Hochschulzulassung" (ehemals ZVS) richten müssen, gelten für Alt-Abiturienten andere Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite www.Hochschulstart.de.
- zum Thema "Semesterbeitrag"
- zum Thema "Semestertermine"
- zum Thema "Semestertermine"
Ich möchte mich an der Universität Marburg einschreiben. Kann ich den Semesterbeitrag auch vor Ort bar bezahlen?
Der Semesterbeitrag kann leider nicht bar entgegengenommen werden.
Bitte überweisen Sie den Betrag oder zahlen Sie das Geld bei einer Bank
ein (Kontodaten siehe Link "Semesterbeitrag" unten) und bringen bzw.
schicken Sie einen entsprechenden (maschinell ausgestellten oder
abgestempelten) Beleg zur Einschreibung mit. Bitte beachten Sie, dass
Banken für eine Bareinzahlung oft zusätzliche Gebühren erheben.
Weiterführende Links:
Kann ich die Einschreibung auch schriftlich per Post abwickeln? Oder muss ich persönlich kommen?
Nein, sie müssen nicht persönlich kommen. Die Einschreibung im
Rahmen der „Online-Bewerbung“ und per PDF-Zulassungsantrag kann
per Internet und Post durchgeführt werden.
Weiterführende Links:
Was ist ein Zweitstudium und was eine Zweiteinschreibung?
Ein Zweitstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss
voraus. Es wird oft verwechselt mit einer Zweiteinschreibung. Bei einer
Zweiteinschreibung ist man gleichzeitig für zwei Studiengänge
immatrikuliert.
Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen, falls ich meine Einschreibung zurücknehme?
Bis auf den Verwaltungskostenbeitrag (50 EUR) wird der Semesterbeitrag zurück überwiesen. Einschreibungen und Rückmeldungen können bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zurückgenommen werden.
Weiterführende Links:
Welche Hilfen bekomme ich zum Studieneinstieg? Wie bereite ich mich auf das erste Semester vor?
Für einen reibungslosen Start ins Studium sorgen die
Orientierungsprogramme der Fachbereiche. Hier haben die Studienanfänger
Gelegenheit, Informationen über die Studienplanung und über die
Fachbereiche zu sammeln und sich gegenseitig mit
Unterstützung älterer Studierender die
Studienanfangssituation zu erleichtern.
Diese oft mehrtägigen Einführungsprogramme finden teilweise schon eine
Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Weitere Informationen:
Neben diesen Veranstaltungen sollten Sie einen Blick auf die
Internetseiten des Fachbereichs werfen, in dem Sie zukünftig
studieren:
Dort finden Sie erste Informationen wie
Studienordnungen, Muster-Stundenpläne oder die Adressen der
Studierendenvertretungen / Fachschaften. Bei individuellen Fragen
können Sie sich jederzeit an die Fachstudienberatung ihres Faches
wenden, deren Adressen und Sprechzeiten Sie ebenfalls auf den Seiten
des entsprechenden Fachbereichs finden können.
Sie haben Ihre Frage nicht gefunden oder diese wurde nicht ausreichend beantwortet?
Sollten Sie Ihre Frage nicht gefunden haben oder sollte Ihre Frage durch dieses FAQ nicht ausreichend beantwortet worden sein, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an unser Beratungsteam:

