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FAQ Zulassungsbescheide
Ich kann/möchte trotz Zulassungsbescheid meinen Studienplatz nicht annehmen. Sollte ich Ihnen dies telefonisch oder schriftlich mitteilen?
Nein, das brauchen Sie nicht. Warten Sie einfach das Ende der Frist ab. Ihr frei gewordener Studienplatz kann erst dann einem anderen Bewerber zur Verfügung gestellt werden. Eine vorherige Abmeldung in mündlicher oder schriftlicher Form ist zwar gut gemeint, trägt aber nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?