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FAQ Zulassungsbescheide
In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich für die schriftliche Immatrikulation (Einschreibung) noch Nachweise mit einreichen muss, die ich bereits zu meinen Bewerbungsunterlagen hinzugefügt hatte - muss ich die nun nochmal zuschicken?
Nein, müssen Sie nicht. Wie auch unter der Auflistung der
beizufügenden Unterlagen vermerkt wird, brauchen Sie die aufgeführten
Unterlagen nur dann erneut beizulegen, wenn Sie Ihrer Bewerbung nicht
beigefügt waren.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?