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FAQ Zulassungsbescheide

In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich für die schriftliche Immatrikulation (Einschreibung) noch Nachweise mit einreichen muss, die ich bereits zu meinen Bewerbungsunterlagen hinzugefügt hatte - muss ich die nun nochmal zuschicken?

Nein, müssen Sie nicht. Wie auch unter der Auflistung der beizufügenden Unterlagen vermerkt wird, brauchen Sie die aufgeführten Unterlagen nur dann erneut beizulegen, wenn Sie Ihrer Bewerbung nicht beigefügt waren.

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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