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FAQ Zulassungsbescheide

Ich habe mich noch an anderen Unis beworben und weiß noch nicht, ob ich dort einen Platz bekomme. Kann ich den Studienplatz in Marburg trotzdem annehmen?

Sie können sich in der in ihrem Zulassungsbescheid angegebenen Zeitraum bei der Philipps-Universität Marburg einschreiben. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Universität ebenfalls einen Zulassungsbescheid bekommen und sich dazu entscheiden diesen Platz (an der anderen Uni) anzunehmen, können Sie dies tun. Es ist dann erforderlich, dass Sie schnellstmöglich, aber spätestens bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn ihren Rücktritt von der Einschreibung gegenüber dem Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg erklären. Dies ermöglicht Ihnen unten angegebenes Formular.

Die Zeit, in der Sie in an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben waren, gilt nicht als studierte Zeit. Sie erhalten daher auch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird Ihnen bis auf 30 € Verwaltungskostenbeitrag zurückerstattet, wenn Sie in dem Formular auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt die geforderten Daten angeben und uns die Ihnen ausgehändigten bzw. zugeschickten Studienbescheinigungen, das Stammdatenblatt und den Studienausweis inklusive des ausgefüllten Antrags zusenden.

 

Weiterführende Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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