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FAQ Zulassungsbescheide
Ich soll für die Einschreibung meinen praktischen Teil der Fachhochschulreife beilegen, habe aber diesen noch nicht! Was soll ich tun?
Fall 1: Sie haben Ihre Fachhochschulreife durch den Abschluss der Fachoberschule gemacht. In diesem Fall ist der praktische Teil Ihrer Fachhochschulreife bereits in der Ausbildung erfüllt worden - Sie müssen nichts weiter mitschicken.
Fall 2: Wenn Sie z.B. das Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen
haben, dann haben Sie nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife
erworben. Damit Ihre Fachhochschulreife vollständig ist und Sie sich
bei uns einschreiben können, müssen Sie noch einen praktischen
Teil nachweisen können. Können Sie diesen nicht nachweisen, ist
auch eine Einschreibung nicht möglich.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?