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FAQ Zulassungsbescheide

Ich soll für die Einschreibung meinen praktischen Teil der Fachhochschulreife beilegen, habe aber diesen noch nicht! Was soll ich tun?

Fall 1: Sie haben Ihre Fachhochschulreife durch den Abschluss der Fachoberschule gemacht. In diesem Fall ist der praktische Teil Ihrer Fachhochschulreife bereits in der Ausbildung erfüllt worden - Sie müssen nichts weiter mitschicken.

Fall 2: Wenn Sie z.B. das Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen haben, dann haben Sie nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Damit Ihre Fachhochschulreife vollständig ist und Sie sich bei uns einschreiben können, müssen Sie noch einen praktischen Teil nachweisen können. Können Sie diesen nicht nachweisen, ist auch eine Einschreibung nicht möglich.  

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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