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FAQ Zulassungsbescheide
Die Einschreibefrist ist fast abgelaufen - kann ich meine Einschreibeunterlagen auch schnell per E-Mail oder FAX schicken? Oder verfällt dann mein Anspruch auf den Studienplatz?
Bis auf Ihre beglaubigte HZB können Sie die Unterlagen auch per E-Mail (gescannt) oder per Fax an uns schicken. Müssen Sie eine beglaubigte HZB nachweisen, muss im Fax oder der E-Mail darauf hingewiesen werden, dass die HZB auf dem Postweg zu uns unterwegs ist. Die Frist gilt dann als gewahrt und der Studienplatz ist reserviert, bis die HZB eingetroffen ist.
Im Falle einer E-Mail beachten Sie bitte, dass die Dateien in nicht zu großer Auflösung gescannt und die Anhänge von der Dateigröße her möglichst klein gehalten werden sollten.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?