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FAQ Zulassungsbescheide
Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Bescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich bewerbe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?
Bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides können Sie sich auch nach dem Ablauf der regulären Einschreibefrist noch für zulassungsfreie Fächer einschreiben. Wenn Sie sich jetzt schon einschreiben und anschließend das Fach wechseln oder von der Einschreibung zurücktreten, ist das mit hohem Aufwand für Sie und das Studentensekretariat verbunden. Deshalb warten Sie den Bescheid in Ruhe ab, Sie können sich im Falle einer Ablehnung dann noch für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben und zwar bis zur festgesetzten Ausschlussfrist (Semestertermine). Eine Säumnisgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?