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FAQ Zulassungsbescheide
In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner schriftlichen Immatrikulation (Einschreibung) beifügen soll - aber ich habe noch nie studiert! Was soll ich machen?
Nur wenn Sie bereits an einer Hochschule/Universität studiert haben,
können und müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihren
Immatrikulationsunterlagen beilegen. Wenn Sie Studienanfänger sind,
können Sie gar nicht in den Besitz einer Exmatrikulationsbescheinigung
kommen, da Sie noch in keiner Hochschule/Universität eingeschrieben
waren. Dieser Punkt hat für Sie keine Bedeutung.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?