Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » FAQ Zulassungsbescheide
  • Print this page

Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen

FAQ Zulassungsbescheide

In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner schriftlichen Immatrikulation (Einschreibung) beifügen soll - aber ich habe noch nie studiert! Was soll ich machen?

Nur wenn Sie bereits an einer Hochschule/Universität studiert haben, können und müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihren Immatrikulationsunterlagen beilegen. Wenn Sie Studienanfänger sind, können Sie gar nicht in den Besitz einer Exmatrikulationsbescheinigung kommen, da Sie noch in keiner Hochschule/Universität eingeschrieben waren. Dieser Punkt hat für Sie keine Bedeutung.

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/faq-zulassung/view

Impressum