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FAQ Zulassungsbescheide
Ich muss (laut Bescheid) zur Bewerbung/Einschreibung eine Krankenkassenbescheinigung mitschicken - wie muss diese aussehen?
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" (sog. 3-fach Formular), keine Mitgliedsbescheinigung!!! Die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" besteht aus den Bestandteilen
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Anschreiben (kann auch fehlen)
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Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse
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Noch nicht ausgefülltes Formularblatt für die Hochschule, die dieses dann ausgefüllt als Bescheinigung über Ihre Einschreibung an Ihre Krankenkasse zurück sendet.
Es reicht als nicht aus, wenn Sie sich einfach nur auf einer Seite Ihre Mitgliedschaft bestätigen lassen oder Ihre Krankenkassenchip-Karte als Original oder Kopie mitschicken!
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann benötigen Sie die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse (AOK, DAK usw.) aus, nicht Ihre private Krankenversicherung.
Wenn Sie Probleme mir der Befreiung haben, sind wir gerne bereit, Ihr Anliegen an eine fachkundige Vertreterin/ einen fachkundigen Vertreter einer örtlichen gesetzlichen Krankenkasse weiterzugeben. Diese Person könnte sich mit Ihnen in Verbindung setzten und uns ggf. die Befreiung zusenden.
Dies setzt allerdings Ihr schriftliches Einverständnis voraus. Bitte verwenden Sie dafür diesen Vordruck.


Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?