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FAQ Zulassungsbescheide

Ich habe keinen Zulassungsbescheid erhalten, aber ein "Willkommensschreiben" vom Fachbereich - ist mein Zulassungsantrag in der Post verloren gegangen? Oder ersetzt das "Willkommensschreiben" den Zulassungsantrag?

Nein, Ihr Zulassungsantrag befindet sich wahrscheinlich noch auf den Weg zu Ihnen. Die Willkommensschreiben sind in Einzelfällen bereits postalisch vor den Zulassungsschreiben verschickt worden. So kann es passieren, dass Sie Ihre Zulassung erst ein paar Tage nach dem Willkommensschreiben erhalten.

Ich habe mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben, habe aber noch keinen Bescheid erhalten und jetzt läuft die Einschreibefrist ab. Ich bewerbe mich nun für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb der Frist, damit ich sicher einen Studienplatz habe. Kann ich dann später wechseln oder mich wieder exmatrikulieren?

Bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides können Sie sich auch nach dem Ablauf der regulären Einschreibefrist noch für zulassungsfreie Fächer einschreiben. Wenn Sie sich jetzt schon einschreiben und anschließend das Fach wechseln oder von der Einschreibung zurücktreten, ist das mit hohem Aufwand für Sie und das Studentensekretariat verbunden. Deshalb warten Sie den Bescheid in Ruhe ab, Sie können sich im Falle einer Ablehnung dann noch für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben und zwar bis zur festgesetzten Ausschlussfrist (Semestertermine). Eine Säumnisgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.

Ich habe einen Umschreibungsantrag gestellt und meine Semesterunterlagen, in denen mein neuer Studiengang aufgeführt wird, bereits erhalten. Nun habe ich zusätzlich noch ein Zulassungsschreiben erhalten - was soll ich machen?

Ihre Umschreibung wurde offensichtlich bereits korrekt ausgeführt. Sie müssen nichts weiter veranlassen, das Zulassungsschreiben hat für Sie keine weitere Relevanz.

Ich habe einen Umschreibungsantrag gestellt und nun eine Zulassung erhalten - mit dem Hinweis, dass ich noch Exmatrikulationsbescheinigung und Krankenkassennachweis einreichen soll. Ich bin doch bereits eingeschrieben, muss ich die wirklich mitschicken?

Nein. Die genannten Unterlagen liegen dem Studierendensekretariat bereits vor. Wir benötigen von Ihnen nur noch den Bescheid in Kopie mit einem Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag.

Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung/Einschreibung beifügen?

Im Falle einer Bewerbung:

Überblick über die je nach Bewerbungssituation einzureichen Unterlagen

  • eine vollständige, von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher, der ausstellenden Schule oder einer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis). Bei Bewerbungen für Master- oder Aufbaustudiengänge das Zeugnis über den Hochschulabschluss.

  • Wer den Studienort wechselt, das Studium unterbrochen hat oder ein zweites Studium beginnt, eine Studienbescheinigung des letzten Semesters, in der das Fachsemester, das Hochschulsemester und der Studiengang genannt sind

  • Exmatrikulationsbescheinigung(en) der bisher besuchten Hochschule(n)

  • ggf. weitere Unterlagen, die als Zulassungsvoraussetzungen vorzulegen sind (z.B. zum Beleg von Sprachkenntnissen...; siehe Zulassungsbedingungen bei den Bachelor- und Masterstudiengängen)

  • Zusätzlich einzureichende Unterlagen für Sport (Lehramt)
    Für das Fach Sport müssen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die volle Sportgesundheit sowie ein Nachweis zur spezifischen Eignung für das Lehramtsstudium im Studienfach Sport eingereicht werden. Weitere Informationen zu den einzueichenden Unterlagen erhalten Sie über folgenden Link: "Sporteignungsfeststellung für das Lehramtstudium im Fach Sport".

  • im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr,

  • im Falle der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang: wenn eine Zulassung aufgrund früheren Zulassungsanspruchs beantragt wird (Sie haben einen Zulassungsbescheid bekommen, konnten aber Ihren Studienplatz nicht annehmen, weil Sie z.B. einen Wehr- oder Zivildienst ableisten mussten), eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.

  • ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.

Im Falle einer Einschreibung

Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Ihnen zugehenden Zulassungsbescheid.

In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich für die schriftliche Immatrikulation (Einschreibung) noch Nachweise mit einreichen muss, die ich bereits zu meinen Bewerbungsunterlagen hinzugefügt hatte - muss ich die nun nochmal zuschicken?

Nein, müssen Sie nicht. Wie auch unter der Auflistung der beizufügenden Unterlagen vermerkt wird, brauchen Sie die aufgeführten Unterlagen nur dann erneut beizulegen, wenn Sie Ihrer Bewerbung nicht beigefügt waren.

In meinem Zulassungsbescheid steht, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner schriftlichen Immatrikulation (Einschreibung) beifügen soll - aber ich habe noch nie studiert! Was soll ich machen?

Nur wenn Sie bereits an einer Hochschule/Universität studiert haben, können und müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihren Immatrikulationsunterlagen beilegen. Wenn Sie Studienanfänger sind, können Sie gar nicht in den Besitz einer Exmatrikulationsbescheinigung kommen, da Sie noch in keiner Hochschule/Universität eingeschrieben waren. Dieser Punkt hat für Sie keine Bedeutung.

In meiner Zulassung steht, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mitschicken soll - dabei habe ich diese Bescheinigung doch schon zur Bewerbung mitgeschickt! Was soll ich machen?

Wenn Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bereits zur Bewerbung mitgeschickt haben, brauchen Sie diese natürlich nicht noch ein weiteres Mal mit zu senden. Dies trifft auch auf Ihren Nachweis über die Krankenversicherung, und im Falle einer Zulassung für das Lehramtsfach Sport auch auf das ärztliche Attest über die Sporttauglichkeit zu.

In meiner Zulassung steht, dass ich einen Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrags beilegen muss - was ist gemeint?

Sie müssen nachweisen, dass Sie den Semesterbeitrag überwiesen/eingezahlt haben. Der Nachweis kann wie folgt aussehen:

  • Ausdruck der Bestätigung Ihrer Online-Überweisung
  • Ausdruck der Bestätigung einer Überweisung vom Überweisungsautomaten
  • von Ihrer Bank abgestempelter Überweisungsträger


Ich muss (laut Bescheid) zur Bewerbung/Einschreibung eine Krankenkassenbescheinigung mitschicken - wie muss diese aussehen?

Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" (sog. 3-fach Formular),  keine Mitgliedsbescheinigung!!!  Die "Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule" besteht aus den Bestandteilen

  • Anschreiben (kann auch fehlen)
  • Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse
  • Noch nicht ausgefülltes Formularblatt für die Hochschule, die dieses dann ausgefüllt als Bescheinigung über Ihre Einschreibung an Ihre Krankenkasse zurück sendet.

Es reicht als nicht aus, wenn Sie sich einfach nur auf einer Seite Ihre Mitgliedschaft bestätigen lassen oder Ihre Krankenkassenchip-Karte als Original oder Kopie mitschicken!

Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann benötigen Sie die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung.  Diese Befreiung stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse (AOK, DAK usw.) aus, nicht Ihre private Krankenversicherung.

Wenn Sie Probleme mir der Befreiung haben, sind wir gerne bereit, Ihr Anliegen an eine fachkundige Vertreterin/ einen fachkundigen Vertreter einer örtlichen gesetzlichen Krankenkasse weiterzugeben. Diese Person könnte sich mit Ihnen in Verbindung setzten und uns ggf. die Befreiung zusenden.

Dies setzt allerdings Ihr schriftliches Einverständnis voraus. Bitte verwenden Sie dafür diesen Vordruck.

Weiterführende Links:

Was für eine Krankenversicherungs-Bescheinigung muss man als Privatversicherter zur Einschreibung vorlegen?

Als Privatversicherter muss man eine so genannte "Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht" von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorlegen. Diese Bescheinigung können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse anfordern. Privatkassen stellen keine Freistellungsbescheinigungen aus.

Zur Einschreibung soll ich laut Zulassungsschreiben einen Nachweis meiner Krankenkasse mitschicken - ich leiste aber noch einen Dienst ab (Zivildienst, Wehrdienst, FSJ etc.), durch den ich momentan auch versichert bin - was muss ich mitschicken?

Es ist für uns nicht relevant, bei welchem Versicherungsträger Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung krankenversichert sind. Sie müssen die "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" von der Krankenversicherung beilegen, bei der Sie ab 01.10. (für eine Einschreibung zum Wintersemester), bzw. 01.04. (für eine Einschreibung zum Sommersemester) versichert sind.

Ich soll für die Einschreibung meinen praktischen Teil der Fachhochschulreife beilegen, habe aber diesen noch nicht! Was soll ich tun?

Fall 1: Sie haben Ihre Fachhochschulreife durch den Abschluss der Fachoberschule gemacht. In diesem Fall ist der praktische Teil Ihrer Fachhochschulreife bereits in der Ausbildung erfüllt worden - Sie müssen nichts weiter mitschicken.

Fall 2: Wenn Sie z.B. das Gymnasium nach der 12. Klasse verlassen haben, dann haben Sie nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Damit Ihre Fachhochschulreife vollständig ist und Sie sich bei uns einschreiben können, müssen Sie noch einen praktischen Teil nachweisen können. Können Sie diesen nicht nachweisen, ist auch eine Einschreibung nicht möglich.  

Ich möchte mich an der Universität Marburg einschreiben. Kann ich den Semesterbeitrag auch vor Ort bar bezahlen?

Der Semesterbeitrag kann leider nicht bar entgegengenommen werden. Bitte überweisen Sie den Betrag oder zahlen Sie das Geld bei einer Bank ein (Kontodaten siehe Link "Semesterbeitrag" unten) und bringen bzw. schicken Sie einen entsprechenden (maschinell ausgestellten oder abgestempelten) Beleg zur Einschreibung mit. Bitte beachten Sie, dass Banken für eine Bareinzahlung oft zusätzliche Gebühren erheben.

Weiterführende Links:

 

Kann ich die Einschreibung auch schriftlich per Post abwickeln? Oder muss ich persönlich kommen?

Nein, sie müssen nicht persönlich kommen. Die Einschreibung im Rahmen der „Online-Bewerbung“ und per PDF-Zulassungsantrag kann per Internet und Post durchgeführt werden.

Weiterführende Links: 

Die Einschreibefrist ist fast abgelaufen - kann ich meine Einschreibeunterlagen auch schnell per E-Mail oder FAX schicken? Oder verfällt dann mein Anspruch auf den Studienplatz?

Bis auf Ihre beglaubigte HZB können Sie die Unterlagen auch per E-Mail (gescannt) oder per Fax an uns schicken. Müssen Sie eine beglaubigte HZB nachweisen, muss im Fax oder der E-Mail darauf hingewiesen werden, dass die HZB auf dem Postweg zu uns unterwegs ist. Die Frist gilt dann als gewahrt und der Studienplatz ist reserviert, bis die HZB eingetroffen ist.

Im Falle einer E-Mail beachten Sie bitte, dass die Dateien in nicht zu großer Auflösung gescannt und die Anhänge von der Dateigröße her möglichst klein gehalten werden sollten.

Wird mir der Semesterbeitrag zurück überwiesen falls ich meine Einschreibung widerrufe?

Wenn Sie Ihre Einschreibung rechtzeitig zurück nehmen, dann bekommen Sie abzüglich eines Verwaltungsbeitrages in Höhe von 30 EUR Ihren Semesterbeitrag zurück. Sie müssen dazu Ihre Einschreibung bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn mit Hilfe dieses Formulares zurück nehmen und dem Antrag die Semesterunterlagen (Stammdatenblatt, Studienbescheinigungen und Studienausweis) beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie beide Seiten des Formulars ausgefüllt haben.

Wo bzw. von wem kann ich erfahren, wann das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist und ich mit einem Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid rechnen kann?

Hierzu können wir Ihnen leider keine Prognose geben. Bitte haben Sie Geduld, wir werden Sie postalisch informieren, sobald das Verfahren eine Aussage zu Ihrer Bewerbung zulässt. Sie können über unsere unten verlinkte Webseite zudem den Stand des Verfahrens einsehen, sobald hierzu Daten veröffentlich werden können.

Weiterführende Links:

Den angegebenen Werten für Abi-Note und Wartezeit entsprechend müsste ich eigentlich auch einen Zulassungsbescheid erhalten haben - bisher ist aber noch nichts angekommen! Wie kann das sein?

Die Werte werden im Internet sofort nach Bearbeitung des jeweiligen Verfahrens veröffentlich. Bis jeder individuelle Bescheid dann gedruckt und versendet wird, kann etwas Zeit vergehen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Wenn der erhoffte Zulassungsbescheid kommt, bin ich eventuell länger nicht zu Hause (verreist, im Ausland o. Ä.). Kann ich jemand anderen bevollmächtigen, die Annahmeerklärung für mich zu unterschreiben?

Eine Zulassung muss nicht unterschrieben werden. Eine Unterschrift ist nur bei der Bewerbung nötig. Damit Sie nach Erhalt der Zulassung auch dann eingeschreiben werden können, wenn Sie persönlich nicht anwesend sind, ist eine Vollmacht also nicht erforderlich.

Ich kann/möchte trotz Zulassungsbescheid meinen Studienplatz nicht annehmen. Sollte ich Ihnen dies telefonisch oder schriftlich mitteilen?

Nein, das brauchen Sie nicht. Warten Sie einfach das Ende der Frist ab. Ihr frei gewordener Studienplatz kann erst dann einem anderen Bewerber zur Verfügung gestellt werden. Eine vorherige Abmeldung in mündlicher oder schriftlicher Form ist zwar gut gemeint, trägt aber nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei.

Ich habe mich noch an anderen Unis beworben und weiß noch nicht, ob ich dort einen Platz bekomme. Kann ich den Studienplatz in Marburg trotzdem annehmen?

Sie können sich in der in ihrem Zulassungsbescheid angegebenen Zeitraum bei der Philipps-Universität Marburg einschreiben. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Universität ebenfalls einen Zulassungsbescheid bekommen und sich dazu entscheiden diesen Platz (an der anderen Uni) anzunehmen, können Sie dies tun. Es ist dann erforderlich, dass Sie schnellstmöglich, aber spätestens bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn ihren Rücktritt von der Einschreibung gegenüber dem Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg erklären. Dies ermöglicht Ihnen unten angegebenes Formular.

Die Zeit, in der Sie in an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben waren, gilt nicht als studierte Zeit. Sie erhalten daher auch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird Ihnen bis auf 30 € Verwaltungskostenbeitrag zurückerstattet, wenn Sie in dem Formular auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt die geforderten Daten angeben und uns die Ihnen ausgehändigten bzw. zugeschickten Studienbescheinigungen, das Stammdatenblatt und den Studienausweis inklusive des ausgefüllten Antrags zusenden.

 

Weiterführende Informationen

Sie haben Ihre Frage nicht gefunden oder diese wurde nicht ausreichend beantwortet?

Sollten Sie Ihre Frage nicht gefunden haben oder sollte Ihre Frage durch dieses FAQ nicht ausreichend beantwortet worden sein, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an unser Beratungsteam:

 

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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