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FAQ Zulassungsverfahren

Gelten für mich als Bewerber an der Philipps-Universität andere Bewerbungsfristen, wenn ich bereits im letzten Jahr oder früher mein Abitur gemacht habe?

Für sogenannte Alt-Abiturienten (gemeint sind Bewerber, die ihre Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss vor Mitte Januar des laufenden Kalenderjahres erworben haben) gelten für Sie in all den Studiengängen, für die Sie sich direkt an der Universität bewerben müssen, die gleichen Fristen wie für alle anderen Bewerber auch.

Nur bei einer Bewerbung für Studiengänge, für die Sie Ihre Bewerbung an die Servicestelle "Stiftung für Hochschulzulassung" (ehemals ZVS) richten müssen, gelten für Alt-Abiturienten andere Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich hierzu auf der Webseite www.Hochschulstart.de.

Zuletzt aktualisiert: 20.07.2010 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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