Willkommen im Online-Bewerbungsportal der Philipps-Universität Marburg
Seitenübersicht:
1.
Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?
2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?
3. Zulassungsbeschränkungen
4. Welche Fristen sind einzuhalten?
5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
1. Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?
Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag nutzen können Deutsche und Deutschen gleichgestellte Ausländer sowie EU-Ausländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag n i c h t nutzen können alle Bewerber, die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Dieser Bewerberkreis muss sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (s. Studium international) bewerben. (Ausnahmen: Bewerber mit einer ausländischen HZB, die in Marburg ihr Studium in einem höheren Semester im bisher in Deutschland studierten gleichen Studiengang fortsetzen möchten).
2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?
Folgende Studiengänge sind von einer Onlinebewerbung ausgeschlossen (der nachfolgende Link führt Sie jeweils zur alternativen Bewerbungsmöglichkeit):
- das erste Fachsemester der Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) oder Zahnmedizin (Staatsexamen) >>> über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) bewerben
- alle Masterstudiengänge >>> für einen Masterstudiengang bewerben
Für alle anderen, nicht aufgezählten Studiengänge gilt:
- Sie können sich über unsere Online-Bewerbung für einen Studienplatz bewerben.
- Die Online-Bewerbung können Sie sowohl für die Bewerbung ins 1. Fachsemester als auch für die Bewerbung in höhere Fachsemester nutzen.
- Auch Bewerbungen für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie z.B. für höhere Fachsemester in Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen) sind über die Online-Bewerbung möglich.
- Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten,
empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für
Bachelorstudiengänge"
- Wenn Sie sich für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben möchten, empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für Rechtswissenschaft (Staatsexamen)"
- Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben möchten, empfehlen
wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden
für das Studium Lehramt an Gymnasien
3. Zulassungsbeschränkungen/ nicht zulassungsbeschränkte Fachsemester
Eine Tabelle der nicht zulassungsbeschränkten Fachsemester finden Sie hier!
4. Welche Fristen sind einzuhalten?
-
Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte
Bachelorstudiengänge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres zu
einem Sommersemester und bis zum 15. Juli eines Jahres zu einem
Wintersemester eingegangen sein.
Für diese Studiengänge ist die Bewerbungsfrist festgesetzt. Wenn sich
nach Bearbeitung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für einen
Studiengang ergibt, dass noch Studienplätze frei sind, werden später
eingegangene Bewerbungen im Rahmen der Möglichkeiten, die der
Verfahrensablauf gewährt, in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. In der Regel handelt es sich daher nicht um eine
Ausschlussfrist. Die Einhaltung dieser Frist wird jedoch für alle
Studiengänge dringend empfohlen, da ein Anspruch auf spätere
Bearbeitung des Antrags nicht besteht.
Einige Bachelorstudiengänge haben spezielle Sprachanforderungen. Diese müssen entweder bei Studienbeginn erfüllt sein oder können bis zum Beginn des dritten Fachsemesters nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Info-Seiten des von Ihnen gewünschten Studiengangs.
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages
und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform
(mit weiteren dort genannten Unterlagen und unterschrieben) muss am
letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen
sein.
Diese Bewerbungsfrist ist nötig, da für diese Studiengänge teilweise besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, die von uns überprüft werden müssen.
-
15.01.2013 für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
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01.03.2013 für die übrigen freien Studiengänge inkl. Aufbaustudiengänge
Um zu gewährleisten, dass bis Vorlesungsbeginn alle eingegangen Bewerbungen bearbeitet sind, werden wir das Onlineportal nach dem 01. März nicht mehr für das kommende Semester anbieten.
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Gehen Sie den Online-Zulassungsantrag Punkt für Punkt durch. Sie müssen Angaben zur Person, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, zu Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. machen.
Nach Abschluss der Eingabe drucken Sie sich den Antrag möglichst 2-fach (einmal für die Hochschule und einmal für Ihre Unterlagen) aus. Auf Seite 1 dieses Blattes steht, was Sie an notwendigen Unterlagen beifügen müssen.
Was das sein wird, sehen Sie auf dieser Seite
beispielhaft . Für zulassungsbeschränkte und
andere Studiengänge informieren Sie sich bitte unter Informationen zur Bewerbung und
Einschreibung.
Welche Unterlagen zusätzlich für Medizin, Zahnmedizin und
Pharmazie bei einer Bewerbung für ein höheres
Fachsemester beigelegt werden müssen, erfahren Sie auf der Seite
"Bewerbungen für höhere Fachsemester in
aufnahmebeschränkten Studiengängen" .
Wir empfehlen Ihnen, sich für e i n e n Studiengang zu bewerben. Maximal können Sie mit einer Bewerbung Zulassungsanträge für bis zu drei Studiengänge abgeben, d.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge mit einem Set zusätzlicher Unterlagen (beglaubigter Kopie der Hochschulzugangsberechtigung etc.) in einem Umschlag. Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag (Online oder Offline) erforderlich. Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet.
Ihre Bewerbung (den oder die Zulassungsantrag/ -anträge) senden Sie bitte mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung und den notwendigen Unterlagen umgehend an die im Antrag genannte Adresse.
Wenn Ihrer Zulassung in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen nichts entgegen steht, erhalten Sie einige Zeit später von uns einen Zulassungsbescheid. Darin teilen wir Ihnen auch die Höhe des zu überweisenden Semesterbeitrages sowie unsere Bankverbindung mit.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Das weitere Verfahren für die Zugelassenen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Auch hier erfolgt die Einschreibung schriftlich.
Nachdem der Semesterbeitrag bei uns eingebucht ist, werden die Studienunterlagen (Semesterausweis, Stammdatenblatt und Studienbescheinigungen) ausgedruckt und an Sie versandt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Wenn keine Zulassung erfolgen kann, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Hier geht es zu den Anträgen:
- Zulassungsfreie Studiengänge
Diese Bewerber bewerben sich mit dem Online-Zulassungsantrag für zulassungsfreie Studiengänge *
- Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Diese Bewerber verwenden bitte den Online-Zulassungsantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge *
* Für das Sommersemester 2013 beginnt die Bewerbungsfrist am 01. Dezember 2012.
Technischer Hinweis
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Rechtsgrundlagen
Die Datenerhebung
erfolgt gemäß § 7 HDSG i.V.m. § 2 ImmaVO*. Ich weise Sie darauf hin,
dass Sie gem. § 8 HDSG* das Recht haben, Auskunft über Ihre Daten zu
erhalten (Studierendensekretariat, Biegenstraße 10, 35037
Marburg).
Ihre Angaben zur Hochschulstatistik werden anonym an das Statistische
Landesamt in Wiesbaden weitergegeben.
* HDSG = Hessisches
Datenschutzgesetz v. 07.01.1999 (GVBl. I S. 98)
HHG = Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 05.11.2007 (GVBl.
I. S. 710)
IMMAVO = Hessische Immatrikulationsverordnung vom 24.02.2010 (GVBl. 2010 I. S. 94)

