Willkommen im Online-Bewerbungsportal der Philipps-Universität Marburg
Seitenübersicht:
1.
Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?
2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?
3. Zulassungsbeschränkungen
4. Welche Fristen sind einzuhalten?
5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
1. Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?
Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag nutzen können Deutsche und Deutschen gleichgestellte Ausländer sowie EU-Ausländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag n i c h t nutzen können alle Bewerber, die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Dieser Bewerberkreis muss sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (s. Studium international) bewerben. (Ausnahmen: Bewerber mit einer ausländischen HZB, die in Marburg ihr Studium in einem höheren Semester im bisher in Deutschland studierten gleichen Studiengang fortsetzen möchten).
2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?
Folgende Studiengänge sind von einer Onlinebewerbung ausgeschlossen (der nachfolgende Link führt Sie jeweils zur alternativen Bewerbungsmöglichkeit):
- das erste Fachsemester der Studiengänge Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) oder Zahnmedizin (Staatsexamen) >>> über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) bewerben
- alle Masterstudiengänge >>> für einen Masterstudiengang bewerben
Für alle anderen, nicht aufgezählten Studiengänge gilt:
- Sie können sich über unsere Online-Bewerbung für einen Studienplatz bewerben.
- Die Online-Bewerbung können Sie sowohl für die Bewerbung ins 1. Fachsemester als auch für die Bewerbung in höhere Fachsemester nutzen.
- Auch Bewerbungen für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie z.B. für höhere Fachsemester in Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen) sind über die Online-Bewerbung möglich.
- Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten,
empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für
Bachelorstudiengänge"
- Wenn Sie sich für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben möchten, empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für Rechtswissenschaft (Staatsexamen)"
- Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben möchten, empfehlen
wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden
für das Studium Lehramt an Gymnasien
3. Zulassungsbeschränkungen/ nicht zulassungsbeschränkte Fachsemester
Eine Tabelle der nicht zulassungsbeschränkten Fachsemester finden Sie hier!
4. Welche Fristen sind einzuhalten?
-
Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte
Bachelorstudiengänge müssen bis zum letzten Freitag im März zu einem
Sommersemester und bis zum letzten Freitag im September zu einem
Wintersemester eingegangen sein.
Einige Bachelorstudiengänge erfordern spezielle Sprachanforderungen.
Diese müssen entweder mit der Bewerbung nachgewiesen sein
(Regelfall) oder können (in einzelnen Studiengängenen) bis zum
Beginn des dritten Fachsemesters nachgeholt werden.
Bitte informieren Sie sich darüber auf den Info-Seiten
des von Ihnen gewünschten Studiengangs.
-
Bewerbungsende: 15.07.2013 für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge
Die elektronische Übermittlung des
Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des
Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss
am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
-
Bewerbungsende: 27.09.2013 für die nicht-zulassungsbeschränkten Studiengänge inkl. Aufbaustudiengänge
Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.
5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Gehen Sie den Online-Zulassungsantrag Punkt für Punkt durch. Sie müssen Angaben zur Person, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, zu Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. machen.
Nach Abschluss der Eingabe drucken Sie sich den
Antrag möglichst 2-fach (einmal für die Hochschule und einmal für Ihre
Unterlagen) aus. Auf Seite 1 dieses Blattes steht, was Sie an
notwendigen Unterlagen beifügen müssen. Was das sein wird, sehen
Sie auf dieser Seite
beispielhaft . Für zulassungsbeschränkte und
andere Studiengänge informieren Sie sich bitte unter Informationen zur Bewerbung und
Einschreibung.
Welche Unterlagen zusätzlich für
beispielsweise Medizin, Zahnmedizin und
Pharmazie bei einer Bewerbung für ein höheres
Fachsemester beigelegt werden müssen, erfahren Sie auf der Seite
"Bewerbungen für höhere Fachsemester in
aufnahmebeschränkten Studiengängen" . Sie können sich
sowohl bei den zulassungsbeschränkten Studiengänge als auch bei den
zulassungsfreien Studiengängen für maximal jeweils drei Studiengänge
bewerben. Zur Bewerbung senden Sie uns unbedingt den unterschriebenen
Ausdruck des Zulassungsantrages sowie zusätzliche Unterlagen
(beglaubigter Kopie der Hochschulzugangsberechtigung etc.) zu.
In der Online-Bewerbung können Sie in einer Bewerbung drei
Studiengänge angeben; bewerben Sie sich per Offline-Antrag, benötigen
wir für jeden Studienwunsch einen Zulassungsantrag.
Die Bewerbung für die nicht-zulassungsbeschränkten
Studiengänge darf nur eine Lehramtsbewerbung (mit
Angabe von zwei Unterrichtsfächern) enthalten. Geht von einem Bewerber
mehr als eine Lehramtsbewerbung ein, werden wir nur eine
Lehramtskombination bearbeiten (i.d.R. die letzte eingegangene oder die
in einer Bewerbung letztgenannte Kombination). Lehramtsbewerber, die
das Unterrichtsfach Biologie wünschen, können zusätzlich (oder auch
nur) im Antrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge eine Bewerbung
für nur das Unterrichtsfach abgeben. Im Fall der Zulassung müssen
Sie uns ein zweites Fach angeben, da die Einschreibung nur in zwei
Unterrichtsfächern erfolgen kann.
Bewerbungen für ein drittes Unterrichtsfach sind
für Neueinschreiber ab dem WS 2013/14 nur möglich, wenn Sie die
Zwischenprüfung im Lehramtsstudium nachweisen.
Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Studienwünschen) ein, ersetzt die zuletzt eingegangene Bewerbung die vorher eingegangene Bewerbung!
Ihre Bewerbung (den oder die Zulassungsantrag/ -anträge) senden Sie bitte mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung und den notwendigen Unterlagen umgehend an die im Antrag genannte Adresse.
Wenn Ihrer Zulassung in nicht-zulassungsbeschränkten
Studiengängen nichts entgegen steht, erhalten Sie einen
Zulassungsbescheid. Darin teilen wir Ihnen auch die Höhe des zu
überweisenden Semesterbeitrages sowie unsere Bankverbindung mit.
Die Einschreibung erfolgt i.d.R.schriftlich. Aus organisatorischen
Gründen können wir die Einschreibung erst ab August vornehmen -
auch wenn Sie uns schon Ihre Einschreibe-Unterlagen im Juni
zurücksenden (bis Ende Juli/ Anfang August müssen wir
zunächst alle Hauptverfahren in zulassungsbeschränkten
Studiengängen durchgeführt haben).
In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten
Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens (vermutlich ab Anfang
August) entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Das
weitere Verfahren für die Zugelassenen entnehmen Sie bitte dem
Zulassungsbescheid.
Nachdem der Semesterbeitrag bei uns eingebucht ist, werden die
Studienunterlagen (Semesterausweis, Stammdatenblatt und
Studienbescheinigungen) ausgedruckt und an Sie versandt.
Wenn keine Zulassung erfolgen kann, erhalten Sie eine
entsprechende Mitteilung.
Wer sich für den Studiengang Psychologie bewerben möchte, wird im Bewerberleitfaden auf die Seite von Hochschulstart geleitet. Dort müssen sich alle Bewerber zunächst registrieren und "Grunddaten" zur Person eingeben. Der Online-Zulassungsantrag geht zunächst ebenfalls auf dem Server von Hochschulstart ein; die Unterlagen in Papierform, die Sie zum Abschluss der Onlinebewerbung ausdrucken müssen, sind mit den dort genannten weiteren Unterlagen an die Philipps-Universität in Marburg zu senden..
Hier geht es zu den Anträgen:
- Zulassungsfreie Studiengänge
Diese Bewerber bewerben sich mit dem Online-Zulassungsantrag für zulassungsfreie Studiengänge *
- Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Diese Bewerber verwenden bitte den Online-Zulassungsantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge *
* Für das Wintersemester 2013/14 beginnt die Bewerbungsfrist am 01. Juni 2013.
Technischer Hinweis
Bei älteren Browser-Versionen können sich Probleme beim Öffnen der Web-Seiten ergeben. Verwenden Sie bitte:
Firefox ab Version 1.0
Internet Explorer ab Version 5.5.
- Falls bei dem Aufruf der Online-Bewerbung die Informationsleiste mit folgenden Meldung angezeigt wird: "Das Anzeigen von Inhalten mit Zertifikatfehlern von dieser Website wurde aus Sicherheitsgründen geblockt...", dann muss das DFN-Zertifikat importiert werden (die Zertifizierungsstelle für Web-Server der Uni-Marburg wird im Rahmen der DFN Global PKI betrieben. Um das zugehörige Wurzel-Zertifikat-Deutsche-Telekom Root CA2 zu installieren, müssen Sie auf der Seite: https://www.pki.dfn.de/index.php?id=globalroot auf das Import-Format ".crt" oder ".der" klicken. Im darauf folgenden Dialog sollten Sie angeben, dass Sie dem Zertifikat zur Identifizierung von Websites und E-Mail vertrauen.), sowie unter IE-Extras-Internet-Optionen-Sicherheit-Vertrauenswürdige Sites-Sites- muss die Site: https://qis.verwaltung.uni-marburg.de hinzugefügt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Datenerhebung
erfolgt gemäß § 7 HDSG i.V.m. § 2 ImmaVO*. Ich weise Sie darauf hin,
dass Sie gem. § 8 HDSG* das Recht haben, Auskunft über Ihre Daten zu
erhalten (Studierendensekretariat, Biegenstraße 10, 35037
Marburg).
Ihre Angaben zur Hochschulstatistik werden anonym an das Statistische
Landesamt in Wiesbaden weitergegeben.
* HDSG = Hessisches
Datenschutzgesetz v. 07.01.1999 (GVBl. I S. 98)
HHG = Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 05.11.2007 (GVBl.
I. S. 710)
IMMAVO = Hessische Immatrikulationsverordnung vom 24.02.2010 (GVBl. 2010 I. S. 94)

