Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Studium » Bewerbung & Zulassung » Online Einleitung
  • Print this page
  • create PDF file

Willkommen im Online-Bewerbungsportal der Philipps-Universität Marburg 

Seitenübersicht:


1. Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?

2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?

3. Zulassungsbeschränkungen

4. Welche Fristen sind einzuhalten?

5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?


 

1. Wer kann sich generell per Online-Zulassungsantrag bewerben?

Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag nutzen können Deutsche und Deutschen gleichgestellte Ausländer sowie EU-Ausländer, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Die Bewerbung per Online-Zulassungsantrag   n i c h t   nutzen können alle Bewerber, die über keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Dieser Bewerberkreis muss sich wegen der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung bis 15.07. für ein Wintersemester und bis 15.01. für ein Sommersemester über ASSIST (s. Studium international) bewerben. (Ausnahmen: Bewerber mit einer ausländischen HZB, die in Marburg ihr Studium in einem höheren Semester im bisher in Deutschland studierten gleichen Studiengang fortsetzen möchten).

 

2. Für welche Studiengänge kann ich mich bewerben?

Folgende Studiengänge sind von einer Onlinebewerbung ausgeschlossen (der nachfolgende Link führt Sie jeweils zur alternativen Bewerbungsmöglichkeit):

 

 

Für alle anderen, nicht aufgezählten Studiengänge gilt:
  • Sie können sich über unsere Online-Bewerbung für einen Studienplatz bewerben.
  • Die Online-Bewerbung können Sie sowohl für die Bewerbung ins 1. Fachsemester als auch für die Bewerbung in höhere Fachsemester nutzen.
  • Auch Bewerbungen für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie z.B. für höhere Fachsemester in Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) und Zahnmedizin (Staatsexamen) sind über die Online-Bewerbung möglich.
  • Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang bewerben möchten, empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für Bachelorstudiengänge"
  • Wenn Sie sich für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben möchten, empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für Rechtswissenschaft (Staatsexamen)"
  • Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben möchten, empfehlen wir Ihnen den "Bewerbungsleitfaden für das Studium Lehramt an Gymnasien

 

3. Zulassungsbeschränkungen/ nicht zulassungsbeschränkte Fachsemester

Eine Tabelle der nicht zulassungsbeschränkten Fachsemester finden Sie hier!


4. Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

Bewerbungen für nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge müssen bis zum 15. Januar  eines Jahres zu einem Sommersemester und bis zum 15. Juli eines Jahres zu einem Wintersemester eingegangen sein.

Für diese Studiengänge ist die Bewerbungsfrist festgesetzt. Wenn sich nach Bearbeitung der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen für einen Studiengang ergibt, dass noch Studienplätze frei sind, werden später eingegangene Bewerbungen im Rahmen der Möglichkeiten, die der Verfahrensablauf gewährt, in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Regel handelt es sich daher nicht um eine Ausschlussfrist. Die Einhaltung dieser Frist wird jedoch für alle Studiengänge dringend empfohlen, da ein Anspruch auf spätere Bearbeitung des Antrags nicht besteht.

Einige Bachelorstudiengänge haben spezielle Sprachanforderungen. Diese müssen entweder bei Studienbeginn erfüllt sein oder können bis zum Beginn des dritten Fachsemesters nachgeholt werden. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Info-Seiten des von Ihnen gewünschten Studiengangs.


Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen und unterschrieben) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

Diese Bewerbungsfrist ist nötig, da für diese Studiengänge teilweise besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, die von uns überprüft werden müssen.

 

  • 15.01.2013 für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge

Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

 

  • 01.03.2013 für die übrigen freien Studiengänge inkl. Aufbaustudiengänge

Um zu gewährleisten, dass bis Vorlesungsbeginn alle eingegangen Bewerbungen bearbeitet sind, werden wir das Onlineportal nach dem 01. März nicht mehr für das kommende Semester anbieten. 

Die elektronische Übermittlung des Online-Zulassungsantrages und die Übersendung des Ausdruckes in Papierform (mit weiteren dort genannten Unterlagen) muss am letzten Tag der Frist bei der Philipps-Universität eingegangen sein.

 

5. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?

Gehen Sie den Online-Zulassungsantrag Punkt für Punkt durch. Sie müssen Angaben zur Person, zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, zu Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. machen.

Nach Abschluss der Eingabe drucken Sie sich den Antrag möglichst 2-fach (einmal für die Hochschule und einmal für Ihre Unterlagen) aus. Auf Seite 1 dieses Blattes steht, was Sie an notwendigen Unterlagen beifügen müssen.

Was das sein wird, sehen Sie auf dieser Seite beispielhaft . Für zulassungsbeschränkte und andere Studiengänge informieren Sie sich bitte unter Informationen zur Bewerbung und Einschreibung.

Welche Unterlagen zusätzlich für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester beigelegt werden müssen, erfahren Sie auf der Seite "Bewerbungen für höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen" .

Wir empfehlen Ihnen, sich für e i n e n Studiengang zu bewerben. Maximal können Sie mit einer Bewerbung Zulassungsanträge für bis zu drei Studiengänge abgeben, d.h. Sie senden in diesem Fall bis zu drei Zulassungsanträge mit einem Set zusätzlicher Unterlagen (beglaubigter Kopie der Hochschulzugangsberechtigung etc.) in einem Umschlag. Dabei ist für jeden Studiengang ein Zulassungsantrag (Online oder Offline) erforderlich. Gehen mehrere Bewerbungen (mit jeweils bis zu drei Zulassungsanträgen) ein, wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung bearbeitet.

Ihre Bewerbung (den oder die Zulassungsantrag/ -anträge) senden Sie bitte mit der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung und den notwendigen Unterlagen umgehend an die im Antrag genannte Adresse.

Wenn Ihrer Zulassung in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen nichts entgegen steht, erhalten Sie einige Zeit später von uns einen Zulassungsbescheid. Darin teilen wir Ihnen auch die Höhe des zu überweisenden Semesterbeitrages sowie unsere Bankverbindung mit. 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens entweder einen Zulassungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Das weitere Verfahren für die Zugelassenen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Auch hier erfolgt die Einschreibung schriftlich.

Nachdem der Semesterbeitrag  bei uns eingebucht ist, werden die Studienunterlagen (Semesterausweis, Stammdatenblatt und Studienbescheinigungen) ausgedruckt und an Sie versandt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.

 

Wenn keine Zulassung erfolgen kann, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

 

Hier geht es zu den Anträgen: 

 

  • Zulassungsfreie Studiengänge
    Diese Bewerber bewerben sich mit dem Online-Zulassungsantrag für zulassungsfreie Studiengänge  *
  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge
    Diese Bewerber verwenden bitte den Online-Zulassungsantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge  *

* Für das Sommersemester 2013 beginnt die Bewerbungsfrist am 01. Dezember 2012.

 

 

Technischer Hinweis

Bei älteren Browser-Versionen können sich Probleme beim Öffnen der Web-Seiten ergeben. Verwenden Sie bitte:

Firefox ab Version 1.0

Internet Explorer ab Version 5.5.

  • Falls bei dem Aufruf der Online-Bewerbung die Informationsleiste mit folgenden Meldung angezeigt wird: "Das Anzeigen von Inhalten mit Zertifikatfehlern von dieser Website wurde aus Sicherheitsgründen geblockt...", dann muss das DFN-Zertifikat importiert werden (die Zertifizierungsstelle für Web-Server der Uni-Marburg wird im Rahmen der DFN Global PKI betrieben. Um das zugehörige Wurzel-Zertifikat-Deutsche-Telekom Root CA2 zu installieren, müssen Sie auf der Seite: https://www.pki.dfn.de/index.php?id=globalroot auf das Import-Format ".crt" oder ".der" klicken. Im darauf folgenden Dialog sollten Sie angeben, dass Sie dem Zertifikat zur Identifizierung von Websites und E-Mail vertrauen.), sowie unter IE-Extras-Internet-Optionen-Sicherheit-Vertrauenswürdige Sites-Sites- muss die Site: https://qis.verwaltung.uni-marburg.de hinzugefügt werden.
  •  

Rechtsgrundlagen  

Die Datenerhebung erfolgt gemäß § 7 HDSG i.V.m. § 2 ImmaVO*. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gem. § 8 HDSG* das Recht haben, Auskunft über Ihre Daten zu erhalten (Studierendensekretariat, Biegenstraße 10, 35037 Marburg).  
Ihre Angaben zur Hochschulstatistik werden anonym an das Statistische Landesamt in Wiesbaden weitergegeben. 

* HDSG = Hessisches Datenschutzgesetz v. 07.01.1999 (GVBl. I S. 98)
HHG = Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 05.11.2007 (GVBl. I. S. 710)

IMMAVO = Hessische Immatrikulationsverordnung vom 24.02.2010 (GVBl. 2010 I. S. 94)

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2013 · Michael Boßhammer

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/online_einleitung

Impressum