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Sonderanträge

Sonderanträge zum Zulassungsantrag sind formlos schriftlich mit den entspechenden Nachweisen einzureichen. Bitte orientieren Sie sich an den Vorgaben der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS):

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf

 

Verbesserung der Wartezeit nach § 8 Abs. 3 Vergabeverordnung

„(3) Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, wird auf Antrag mit dem früheren Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.“

 

Die Verbesserung der Wartezeit kann nur mit einem Schulgutachten beantragt werden.

Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS): 

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf

 

Verbesserung des Notendurchschnittes nach § 10 Ab. 3 der Vergabeverordnung

„(3) Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, wird auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote berücksichtigt.“

 

Die Verbesserung des Notendurchschnittes kann nur mit einem Schulgutachten beantragt werden.

Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS):

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf

 

Auswahl nach Härtegesichtspunkten nach § 11 der Vergabeverordnung

Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird von der Hochschule nach dem Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS):

http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M07.pdf

 

 

Zuletzt aktualisiert: 10.05.2011 · Finn Sweers

 
 
 
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