Grundkenntnisse in Griechischen werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse, durch die Griechischunterricht über mindestens ein Jahr nachgewiesen wird. Die Abschlussnote muss mindestens ausreichend (4) bzw. 5 Punkte sein
- Vergleichbare Zertifikate werden einzeln geprüft
Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse in denen das Graecum bescheinigt wird
- Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 29. Juni 2003 (ABl. S. 479), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2007 (ABl. S. 499)
- Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung in Griechisch und Latein des ehemaligen Fachbereichs Altertumswissenschaften der Philipps-Universität vom 3. Februar 1999 (StAnz. 43/1999 S. 3244)
- Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung in Griechisch nach der Ordnung des Fachbereichs Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg vom 26. November 1975 (StAnz. 27/1976 S. 1246)
- Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Hinweis: Nähere Informationen über
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