Grundkenntnisse in Latein werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse, durch die Lateinunterricht über mindestens ein Jahr nachgewiesen wird. Die Abschlussnote muss mindestens ausreichend (4) bzw. 5 Punkte sein
- Vergleichbare Zertifikate werden einzeln geprüft
Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums werden nachgewiesen durch die Erfüllung folgender Kriterien:
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse in denen das Latinum bescheinigt wird
- Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 29. Juni 2003 (ABl. S. 479), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2007 (ABl. S. 499)
- Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung in Griechisch und Latein des ehemaligen Fachbereichs Altertumswissenschaften der Philipps-Universität vom 3. Februar 1999 (StAnz. 43/1999 S. 3244)
- Ordnung für die Sprachprüfung in Latein des Fachbereichs Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg vom 14. Februar 1979 (StAnz. 2/1980 S. 39)
- Vergleichbare Zertifikate unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Hinweis: Nähere Informationen über
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