Informationen für Zweitstudienbewerber:
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben sind Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.
Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe angeben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden Nachweise als Kopien beigefügt werden.
Die Einzelheiten zur Ermittlung der Messzahl finden Sie auf Seite 2 der Begründung für ein Zweitstudium.
http://www.uni-marburg.de/studium/studsek/onlineantraege/zweitstudiumgrund
