29.03.2011
Informationen zum Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende
Sicheres Studium durch sicheres Aufenthaltsrecht
Zeit:
12.06.2012
14:00 h
- 12.06.2012
16:00 h
Ort:
BIZ-Gruppenraum der Agentur für Arbeit Marburg
Referent/Beteiligte:
Herr Cronau, Fachdienstleitung der Ausländerbehörde
Weitere Informationen:
Für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet müssen Sie stets im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein und diese rechtzeitig bei der Ausländerbehörde beantragen. Rechtsgrundlage ist § 16 des Aufenthaltsgesetzes. Auf die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch, die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ein Einblick in das Ausländergesetz ist keine leichte Aufgabe, daher herrscht bei vielen ausländischen Studierenden eine Rechtsunsicherheit, die auf einer fehlenden Information zurückzuführen ist.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir Sie bereits während des Studiums über die Möglichkeiten einer Aufenthaltsverlängerung nach dem Studium informieren. Dadurch sollten Sie eine Rechtsicherheit erhalten, um sich bei den Firmen, Institutionen und sonstigen Arbeitgebern zur Aufnahme einer Tätigkeit bewerben zu können.
In Kooperation mit der Ausländerbehörde Marburg sollen Sie mit diesem Vortrag vor allem korrekte Informationen von sachkundigen Referenten erhalten, die auch in der Lage sind, ihre individuellen Fragen zu beantworten.
Sie erhalten Informationen über:
Veranstalter:
Agentur für Arbeit Marburg

