Bewerbungsantrag für internationale Hochschulkontakte
Diese Unterlagen sind ausschließlich für die Bewerbung bei Austauschprogrammen der Philipps-Universität Marburg und ihren Partneruniversitäten im Ausland bestimmt. Die Programme Hessen-Wisconsin, Hessen-Massachusetts, Hessen-Queensland und ISEP haben andere Bewerbungsunterlagen, die Sie auf der jeweiligen Seite finden.
Für nähere Informationen und zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Referat für Außereuropäische Mobilitätsprogramme.
Die Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Motivationsschreiben, müssen sowohl in Englisch als auch in der Sprache des Ziellandes (falls diese nicht Englisch ist) ausgefüllt werden.
Beim Austauschprogramm kann sich der Kandidat jeweils nur für eine Partneruniversität im entsprechenden Land bewerben. Eine gleichzeitige Bewerbung um einen Platz in einem Austauschprogramm der Universität Marburg und bei den Hessen-Programmen sowie ISEP ist jedoch zulässig.
In einem Auswahlgespräch wird entschieden, wer am Austauschprogramm teilnehmen kann. Die Partneruniversität im Ausland trifft aber die endgültige Entscheidung.
Zu den Unterlagen
Die Bewerbungsformulare sollen in 2facher Ausfertigung in englischer Sprache (und in der Sprache des Ziellandes) und in der richtigen Reihenfolge geordnet (siehe Deckblatt der Bewerbungsunterlagen) vor Bewerbungsschluss im Referat für Außereuropäische Mobilitätsprogramme eingereicht werden. Form und Inhalt Ihrer Bewerbung sind der erste Eindruck, den wir von Ihnen erhalten, und diese Unterlagen werden ebenfalls an Ihre zukünftige Partneruniversität geschickt, d.h. diese Bewerbungsunterlagen werden Ihre Person repräsentieren und sollten deshalb ordentlich und gut durchdacht sein!!!
Folgende Unterlagen sind Teil der Bewerbung:- Bewerbungsformular (Participant Profile)
- Lebenslauf (Personal Record)
- Motivationsschreiben (Statement of Purpose)
- Gutachten (Academic Reference)
- Sprachzeugnisse (Language Proficiency Report)
- TOEFL*
- GRE/GMAT**
- Transcript of Records
- Academic Record
- Verpflichtungserklärung
Was ist, wenn ich nicht alle Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss zusammen habe?
Es liegt allein in Ihrer Verantwortung, Ihre Bewerbung rechtzeitig und vollständig einzureichen!
Bitte beachten Sie:
Mit der Nominierung für einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 150 Euro erhoben. Den Beleg über die Einzahlung müssen Sie gemeinsam mit dem Anmeldeformular bis spätestens zwei Monate nach ihrer Nominierung im Referat für Außereuropäische Mobilitätsprogramme vorlegen!
Die Anmeldegebühr wird erst bei der Zusage des Austauschplatzes an der Partneruniversität fällig! Die Anmeldegebühr wird nach ordnungsgemäßem Abschluss und Abgabe des Erfahrungsberichtes zurückerstattet. (Tipps zur Erstellung des Berichts finden Sie hier.)
Studierende die im August ins Ausland gehen, erhalten ihre Anmeldegebühr im März zurück.
Studierende die im Februar ins Ausland gehen, erhalten ihre Anmeldegebühr im September zurück.
* Nur abzulegen, wenn von der Universität verlangt, ansonsten genügt das Sprachzeugnis. Für welche Universitäten Sie den TOEFL benötigen, entnehmen Sie bitte der Übersicht der Partneruniversitäten des jeweiligen Landes. Bei Ablegen des TOEFL entfällt für Sie das Sprachzeugnis. WICHTIG: Der TOEFL-Test muss spätestens bis zum Tag der Bewerbungsfrist abgelegt werden, da eine spätere Nachreichung des Ergebnisses nicht möglich ist!!
** nur bei erwünschtem Masterabschluss erforderlich

