Politischer Hintergrund
Die allgemeine Zielsetzung des Programms für lebenslanges Lernen besteht darin, den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erreichung des Lissabon-Ziels zu verstärken, die EU zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt zu erzielen. Entsprechend werden alle Teile des Programms vorrangig Maßnahmen fördern, die auf Folgendes abzielen: Entwicklung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen in den Teilnehmerländern, Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Bereichen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Stärkung des Kontinuums des lebenslangen Lernens sowie Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen.
Vor diesem Hintergrund lauten die prioritären Aktionsbereiche 2008 bis 2010 folgendermaßen:
- Unterstützung der Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, das auf die Verbesserung der Qualität und der Öffnung der Bildungs- und Berufsbildungssysteme in Europa sowie des Zugangs zu diesen Systemen abzielt, insbesondere durch eine verstärkte Kohärenz zwischen allen Stufen der Systeme des lebenslangen Lernens vom frühen Kindesalter an, und verbesserte flexible Bildungswege zwischen den verschiedenen Systemen, beispielsweise durch die Verwirklichung des Europäischen Qualifikationsrahmens,
- Stärkung der Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Lissabon-Prozess sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wie auch eines dauerhaften Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts,
- Stärkung der Rolle der Hochschulen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Schaffung, Verbreitung und Anwendung von Wissen und Innovationen, und Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung durch Maßnahmen, die auf Systemreformen, die Stärkung des Hochschulmanagements und die Förderung von Spitzenleistungen, Diversifizierung der Studierendenschaft und der eigenen Einrichtungen, sowie Chancengleichheit abzielen,
- Verbesserung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Anwendung der Prioritäten des Kopenhagen-Prozesses auf nationaler Ebene und Förderung der Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens,
- Steigerung der – in vielen Mitgliedstaaten sehr geringen – Teilnahme an der Erwachsenenbildung (welche die Beschäftigungsentwicklung hemmt und die Fähigkeit der Bürger einschränkt, sich an schnell wechselnde Arbeitsumfelder anzupassen),
- Förderung von Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch ein hochwertiges Angebot für benachteiligte Gruppen und durch qualitätsvolle Konzepte für den Vorschulbereich, sowie zur Stärkung der Wissensgrundlage für Politik and Praxis.
- Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung des Personals aller Arten von Bildungseinrichtungen, insbesondere der Lehrkräfte und Ausbilder,
- Verbesserung der Qualität individueller Mobilität, einschließlich der Umsetzung der Prinzipien, die in der Empfehlung zur Qualität von Mobilitäten und durch die Nutzung des Europass Rahmenwerkes.
- Zur Stärkung der Nachhaltigkeit und der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Energie und Klimawandel, durch Aktionen in allen Bereichen der Bildung und Weiterbildung.

