Zulassungsbedingungen
Friedens- und Konfliktforschung (Master of Arts)
| vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Bachelorabschluss oder Abschluss eines mindestens gleichwertigen Studiengangs1 Vorteilhaft ist ein Studium mit sozialwissenschaftlicher Komponente. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse, Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
| Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen |
Eignungsfeststellungsverfahren (Erläuterung des Eignungsfeststellungsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen >>> weiter) |
| Bewerbungstermin
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bis 15. Juli (Zulassung nur zum Wintersemester) |
| >>> zur Bewerbung (Eine Bewerbung für diesen Studiengang ist erst zum Wintersemester 2010/11 möglich. Informationen zum Verfahren sowie benötigte Unterlagen können Sie aber bereits dem Bewerbungsleitfaden entnehmen >>> weiter) | |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im
Einzelfall entschieden.

