Romanische Philologie mit den Schwerpunkten Französisch, Italienisch oder Spanisch (Bachelor of Arts)
Kurzbeschreibung
Das Studium umfasst Sprache, Literatur und Kultur romanischsprachiger Länder mit einem französischen, italienischen oder spanischen Schwerpunkt. Ein Studienjahr wird an einer Partneruniversität im Ausland absolviert. Dadurch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, authentische Auslandserfahrungen zu reflektieren und in fundierte Kenntnisse zu übertragen. Im Anschluss an den Bachelor werden Masterstudiengänge mit den Schwerpunkten Sprach- oder Literaturwissenschaft angeboten. Sie bieten die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren den Mastergrad zu erlangen.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Christiane Rokitzki
Institut für Romanische Philologie
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum 03D10
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-24789
E-Mail: rokitzki@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: erfahren Sie auf der Dozentenhomepage
von Frau Rokitzki
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung oder ihr gleichgestellte berufliche Qualifikation |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Sofern die erforderlichen Kenntnisse in Latein bei der Bewerbung um den Studienplatz im Umfang von zwei Jahren, nicht aber im Umfang von drei Jahren bzw. die Kenntnisse in der zweiten romanischen Sprache auf Niveau A2, nicht aber auf Niveau B1 nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das dritte Jahr in Latein bzw. das Niveau B1 bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird. |
Kenntnisse der zu studierenden Sprache (Französisch, Italienisch oder Spanisch) auf Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Lateinkenntnisse (3 Jahre, abgeschlossen mit mindestens "ausreichend") oder eine zweite romanische Sprache auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Lateinnachweis bzw. der Nachweis über die Kenntnisse der zweiten romanischen Sprache entfällt jedoch, wenn diese im Wahlbereich (im Umfang von 36 LP) studiert wird. |
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Aufnahmebeschränkung |
keine |
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Bewerbungszeitraum Um sicher gehen zu können, dass die gewünschte Zulassung bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen wird, muss zum Bewerbungstermin ein formgebundener Zulassungsantrag (Bewerbung) bei der Universität eingegangen sein. Sollten Unterlagen, ohne die über den Antrag nicht entschieden werden kann, zum Termin noch nicht verfügbar sein, aber in Kürze erwartet werden, so empfiehlt sich der Hinweis, dass diese nachgereicht werden. |
01. Juni bis 15. Juli (Zulassung zum ersten Fachsemester nur zum Wintersemester / Bewerbungen zu einem Sommersemester sind nur für höhere Fachsemester vom 01. Dezember bis 15. Januar möglich) Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn Studienplätze frei sind und der Verfahrensablauf dies zulässt. Für ausländische Studienbewerber ohne deutsches Abitur und ohne EU- oder EWR-Bürgerschaft gelten teils andere Bewerbungsbedingungen. |
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>>> zur Bewerbung (Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 ist bereits abgelaufen. Die Onlinebewerbung steht erst Anfang Juni 2012 für das Wintersemester 2012/13 wieder zur Verfügung.) |
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1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.

