Hochschulzugang mit der Meisterprüfung
"Der Nachweis der Meisterprüfung sowie eines vergleichbaren Abschlusses der beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen" (§ 54 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz).
Mit der Meisterprüfung und der damit nachgewiesenen Allgemeinen
Hochschulreife hat man noch keinen Studienplatz. Sie ist lediglich die
Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung
kommen. Ausschlaggebend für Ihren Bewerbungserfolg ist – wie bei einer
Abiturnote auch – ob Sie im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten
Studienplätze eine ausreichend gute Note über Ihr Meisterzeugnis
nachweisen können bzw. entsprechend viele Wartesemester seit der
Erlangung des Meisterzeugnisses gesammelt haben, um über die
Wartezeit-Quote einen Studienplatz bekommen zu können.
Bitte beachten Sie:
Sofern Ihr Meisterzeugnis nicht benotet ist, kann dieses bei der Bewerbung leider nur mit der Note 4 (ausreichend) im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. >> mehr Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

