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Hochschulzugang mit der Meisterprüfung

"Der Nachweis der Meisterprüfung sowie eines vergleichbaren Abschlusses der beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen" (§ 54 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz).

Mit der Meisterprüfung und der damit nachgewiesenen Allgemeinen Hochschulreife hat man noch keinen Studienplatz. Sie ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung kommen. Ausschlaggebend für Ihren Bewerbungserfolg ist – wie bei einer Abiturnote auch – ob Sie im Vergabeverfahren der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine ausreichend gute Note über Ihr Meisterzeugnis nachweisen können bzw. entsprechend viele Wartesemester seit der Erlangung des Meisterzeugnisses gesammelt haben, um über die Wartezeit-Quote einen Studienplatz bekommen zu können.

Bitte beachten Sie:

Sofern Ihr Meisterzeugnis nicht benotet ist, kann dieses bei der Bewerbung leider nur mit der Note 4 (ausreichend) im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. >> mehr Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

 

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2012 · beinbr

 
 
 
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