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Zulassungsbedingungen

Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG

Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

keine 

Aufnahmebeschränkung

keine

1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

    

Zuletzt aktualisiert: 18.12.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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