Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene
Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie
vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder
beruflich Qualifizierte. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten |
keine |
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Aufnahmebeschränkung |
keine |
1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

