Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Nachweis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Nachweis über künstlerische Prüfungsleistungen in Höhe von mindestens 24 LP an einer staatlich anerkannten Hochschule, Akademie, Fachhochschule oder vergleichbaren Institution. Über begründete Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet die Auswahlkommission. |
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Zulassungsmodus |
Eignungsfeststellungsverfahren |

