Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder ein gleichgestelltes Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, d. h. im absolvierten Studiengang sollen mindestens 120 Leistungspunkte in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sowie den zugehörigen Hilfswissenschaften, die Methodenkompetenz vermitteln (z. B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Statistik), zu erbringen sein. |
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nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ |
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Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen |
Eignungsfeststellungsverfahren |

