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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder ein gleichgestelltes Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, d. h. im absolvierten Studiengang sollen mindestens 120 Leistungspunkte in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern sowie den zugehörigen Hilfswissenschaften, die Methodenkompetenz vermitteln (z. B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Statistik), zu erbringen sein.

nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“

Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen

Eignungsfeststellungsverfahren
(Erläuterung/ einzureichende Unterlagen/ Bewerbung)

Zuletzt aktualisiert: 11.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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