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Deutsch als Fremdsprache (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der vorwiegend anwendungsorientierte Masterstudiengang „Deutsch als Fremdsprache“ (im folgenden „DaF“) bereitet auf den Beruf einer „Deutsch-als-Fremdsprache“-Lehrkraft für Erwachsene im In- und Ausland vor. Er richtet sich an Studierende, die diesen Berufswunsch verfolgen und hat daneben die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Fremdsprachendidaktik und Sprachlehrforschung zum Ziel. Der Studiengang wurde konzipiert für Studierende, die einen deutschen oder ausländischen Bachelorgrad oder ein Äquivalent in Germanistik oder einem verwandten Studiengang erworben haben und für den Beruf einer DaF-Lehrkraft ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Diese Kenntnisse werden in einer Eignungsfeststellungsprüfung, die zu jedem Einschreibetermin angeboten wird, nachgewiesen.

Die für diesen Beruf erforderlichen in diesem Studiengang vermittelten Inhalte sind vor allem:

  • eine umfassende Kenntnis der zu vermittelnden deutschen Sprache in ihrer linguistischen Beschreibung und in der eigenen Sprachbeherrschung
  • eine gute Kenntnis der Sprach-, Literatur- und Landeskundedidaktik für den DaF-Unterricht
  • eine umfassende Kenntnis von Lehr- und Lernprinzipien für das Sprachenlernen, einschließlich der Methoden und Ergebnisse der Sprachlehrforschung
  • eine reflektierte Praxis des Sprachunterrichts, die in betreuten Praktika erworben wird.

Der Studiengang vermittelt die nötigen theoretischen, methodischen und praktischen Kenntnisse sowie Kompetenzen für die Unterrichtskommunikation und für die Teamarbeit.


Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Allgemeine Studienberatung am FB 09 (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung - Bachelor- und Masterstudiengänge)
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A, WR 05A11
35032 Marburg Tel. 06421/28-24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Ruth Albert
Tel.: 06421/28-24892
E-Mail: albert@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde (im Semester): Mi 11-12, WR A 612


Informationen zum Studiengang erhalten Sie auch bei den Hilfskräften der DaF-Abteilung:

Tel.: 06421/28-24539
E-Mail: daf@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten der Hilfskräfte und Studienfachberatung

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss 

der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studiums im Bereich Germanistik oder in einem verwandten Bereich

oder

der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

Ein Germanistikstudium oder ein Studium in einem verwandten Bereich im Sinne des Satzes 1 liegen vor, wenn entweder der Nachweis von 12 LP in germanistischer/allgemeiner Linguistik und 12 LP in germanistischer/allgemeiner Literaturwissenschaft oder der Nachweis von mindestens 90 Stunden Kontaktunterricht in germanistischer/allgemeiner Linguistik und mindestens 90 Stunden Kontaktunterricht in germanistischer/allgemeiner Literaturwissenschaft erfolgt ist.

Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass fehlende Kenntnisse in germanistischer/allgemeiner Literaturwissenschaft oder Linguistik bis zum Ende des zweiten Fachsemesters im Umfang von bis zu 12 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis einer obligatorischen Fachstudienberatung. In begründeten Ausnahmefällen kann diese durch ein Motivationsschreiben ersetzt werden.

Nachweis über die Teilnahme am Selbsteinschätzungstest. (Bitte fügen Sie den aufgefüllten Test der Bewerbung bei.)

Dringend empfohlen: Kenntnisse zweier moderner Fremdsprachen, darunter auf jeden Fall Englisch, auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli  (Zulassung nur zum Wintersemester)

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester 2013/14 ab 01.05.2012 wieder entgegen genommen werden.
Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können. >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Finn Sweers

 
 
 
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