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Deutsche Literatur (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Studiengang bietet eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung und Profilierung im Bereich der germanistischen Literaturwissenschaft an. Die internationalen Standards der allgemeinen Literaturwissenschaft werden dabei auf den Gegenstandsbereich der deutschen Literatur vom Mittelalter bis zum 21. Jahrhundert angewendet: auf Prozesse ihrer historischen Veränderungen und Ausdifferenzierungen, auf ihre interkulturellen Verflechtungen, auf ihre Interdependenzen mit anderen Teilsystemen der Gesellschaft (Wirtschaft, Politik, Recht, Kunst, Religion, Philosophie usw.) sowie auf ihre sozialen Funktionen und kulturellen Leistungen. Als eine Wissenschaft, die textuelle und sprachkünstlerische Kommunikationsprozesse analysiert und dabei in historischer Perspektive partiell fremd gewordene Phasen der eigenen Kulturentwicklung systematisch einbezieht, hat die germanistische Literaturwissenschaft auch das Ziel, die Absolventen/innen des Studiengangs in die Lage zu versetzen, kulturelle Fremdheitserfahrungen zu reflektieren, gegenwärtige Muster der Wahrnehmung und normativen Orientierung zu relativieren und zugleich überprüfbare Verfahren anzuwenden, mit denen geschichtliche Phänomene angemessen erfasst, erklärt und präsentiert werden können.

Der Studiengang ist akkreditiert.

 

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28 24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

 

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge (B.A.) mit einem Fachanteil der germanistischen Literaturwissenschaft von mindestens 48 ECTS-Punkten berechtigen bei Vorliegen einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 zur Zulassung.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Universität nach Prüfung der Unterlagen eine Zulassung unter Auflagen vornehmen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Marburger Bachelorstudiengangs „Deutsche Sprache und Literatur / Germanistik“ (4.-6. Fachsemester) bestehen. Werden die Auflagen nicht binnen der beiden ersten Semester des Studiums erfüllt, erlischt die Zulassung.

nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

 

Kenntnis zweier Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine Sprache muss auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden, die andere auf Niveau A 2.


Werden als zweite Fremdsprache Latein- oder Altgriechischkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums oder des Graecums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

    

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli  (Zulassung nur zum Wintersemester)

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!



 

Bewerbung

Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:

a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter

b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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