Europa: Integration und Globalisierung (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Der Masterstudiengang ist ein konsekutiver Studiengang für Studierende mit Bachelor-Abschluss mit sozialwissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung und ferner ein nicht konsekutiver Studiengang für Studierende der Rechtswissenschaften mit 1.Staatsexamen.Im Prozess der europäischen Integration – und Globalisierung – sind die wirtschaftliche Verflechtung, die politische Kooperation und die rechtliche Absicherung (Vergemeinschaftung) von Regelungsbereichen oft unmittelbar aufeinander bezogen. Im Zentrum des Studiengangs stehen daher die wechselseitigen Bezüge und Vermittlungsformen zwischen wirtschafts-, politik- und rechtswissenschaftlichen Aspekten der europäischen Integration. Erweitert um Lehrangebote aus der Geschichtswissenschaft und Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
- Aneignung fachspezifischer Kenntnisse über den Prozess der europäischen Integration in interdisziplinärer Perspektive;
- Ausbildung analytischer Fähigkeiten, um die Berührungspunkte und Schnittfelder wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Integrationsformen systematisch und exemplarisch identifizieren zu können;
- Analyse und Bewertung des – teils widersprüchlichen, teils komplementären – Verlaufs der europäischen Integration und der wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und auch kulturellen Aspekte der Globalisierung.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführend Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Florian Neumeier
Programmkoordinator des Master-Studiengangs MA Europa: Integration und
Globalisierung
Philipps-Universität Marburg, Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften
Universitätsstraße 24, AA 211
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-23090
Fax: 06421/28-23088
E-Mail: europa-igl@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde: donnerstags, 14.30 bis 15.30 Uhr
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Ein mit mindestens „befriedigend“ (Note 3) bewerteter berufsqualifizierender Bachelorabschluss in einem der Fächer
in einem mindestens gleichwertigen Studiengang, in dem ausreichende rechts-, wirtschafts-, politik- oder sozialwissenschaftliche Kompetenzen erworben worden sind. Ausreichende Kompetenzen über grundlegende ökonomische oder politikwissenschaftliche oder rechtswissenschaftliche Kenntnisse liegen vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 60 Leistungspunkte entweder in volkswirtschaftlichen oder politikwissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Fächern sowie den zugehörigen Hilfswissenschaften oder mindestens 120 Leistungspunkte in volkswirtschaftlichen und politikwissenschaftliche und rechtswissenschaftlichen Fächern (in Kombination) beinhaltet.1
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse, Niveau B 2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
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Zulassungsmodus |
Eignungsfeststellungsverfahren |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
bis 15. Juli |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase
für das Wintersemester 2013/14 ab 01.05.2013 wieder
entgegen genommen werden.
Sie können sich jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt über das
Eignungsfeststellungsverfahren und die Online-Bewerbung
informieren. >>>
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