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Europa: Integration und Globalisierung (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang ist ein konsekutiver Studiengang für Studierende mit Bachelor-Abschluss mit sozialwissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung und ferner ein nicht konsekutiver Studiengang für Studierende der Rechtswissenschaften mit 1.Staatsexamen.
Im Prozess der europäischen Integration – und Globalisierung – sind die wirtschaftliche Verflechtung, die politische Kooperation und die rechtliche Absicherung (Vergemeinschaftung) von Regelungsbereichen oft unmittelbar aufeinander bezogen. Im Zentrum des Studiengangs stehen daher die wechselseitigen Bezüge und Vermittlungsformen zwischen wirtschafts-, politik- und rechtswissenschaftlichen Aspekten der europäischen Integration. Erweitert um Lehrangebote aus der Geschichtswissenschaft und Europäischen Ethnologie/Kulturwissenschaft sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
  • Aneignung fachspezifischer Kenntnisse über den Prozess der europäischen Integration in interdisziplinärer Perspektive;
  • Ausbildung analytischer Fähigkeiten, um die Berührungspunkte und Schnittfelder wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Integrationsformen systematisch und exemplarisch identifizieren zu können;
  • Analyse und Bewertung des – teils widersprüchlichen, teils komplementären – Verlaufs der europäischen Integration und der wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und auch kulturellen Aspekte der Globalisierung.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführend Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Matthias Neuenkirch
Diplom-Volkswirt
Programmkoordinator des Master-Studiengangs MA Europa: Integration und Globalisierung

Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Abteilung Makroökonomie
Universitätsstraße 24, AA 207
35032 Marburg
Tel.: 06421/28-23090
Fax: 06421/28-23088
E-Mail: europa-igl@staff.uni-marburg.de

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss Ein mit mindestens „befriedigend“ (Note 3) bewerteter berufsqualifizierender Bachelorabschluss in einem der Fächer
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Politikwissenschaft
  • Rechtswissenschaft oder

in einem mindestens gleichwertigen Studiengang, in dem ausreichende rechts-, wirtschafts-, politik- oder sozialwissenschaftliche Kompetenzen erworben worden sind. Ausreichende Kompetenzen über grundlegende ökonomische oder politikwissenschaftliche oder rechtswissenschaftliche Kenntnisse liegen vor, wenn der entsprechende Abschluss mindestens 60 Leistungspunkte entweder in wirtschaftswissenschaftlichen oder politikwissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Fächern sowie den zugehörigen Hilfswissenschaften oder mindestens 120 Leistungspunkte in wirtschaftswissenschaftlichen und politikwissenschaftliche und rechtswissenschaftlichen Fächern (in Kombination) beinhaltet.1.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten Englischkenntnisse, Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Zulassungsmodus Eignungsfeststellungsverfahren (Erläuterung des Eignungsfeststellungsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen >>> weiter)

1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli  (Zulassung nur zum Wintersemester)

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig.



 

Bewerbung

Den Bewerbungsleitfaden erreichen Sie über unsere Webseite mit Informationen zu beizulegenden Dokumenten und einer Erläuterung des Eignungsfestellungsverfahrens >>> weiter

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

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