Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Bachelorabschluss eines Studienganges mit Schwerpunkt Europäische
Ethnologie, empirische Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie,
Volkskunde oder eines anderen gleichwertigen fachnahen
Studienganges1. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Es sind Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

