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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Bachelorabschluss eines Studienganges mit Schwerpunkt Europäische Ethnologie, empirische Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie, Volkskunde oder eines anderen gleichwertigen fachnahen Studienganges1.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Es sind Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

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