Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Angesichts aktueller Ereignisse erhalten die historischen
Dimensionen der Wirtschaft eine immer größere Bedeutung. Der
Studiengang „Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte“ widmet sich
dieser Entwicklung und verbindet die systematische Herangehensweise der
Wirtschaftswissenschaften mit der historischen der
Geschichtswissenschaft. Bei einem hohen theoretisch-analytischen
Anspruch hat er das Ziel, auf den Ebenen von Akteuren, Strukturen und
Prozessen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die
Interdependenzen mit Politik, Technik und Institutionen zu vermitteln.
Darüber hinaus sind jedoch hohe Praxisanteile möglich – ein
sechsmonatiges Praktikum kann in den Studienverlaufsplan integriert
werden –, die den Studierenden nicht nur die Erkundung zukünftiger
Berufsfelder ermöglichen, sondern auch in Kontakt zu potentiellen
Arbeitsgebern bringen. Der Arbeitsmarkt im Bereich der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen vergrößert sich mit der zunehmenden Vernetzung
von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Absolventen des
M.A.-Studienganges „Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte“
werden in diesen Berufsfeldern ebenso wie in den „klassischen“
Berufsfeldern für Historiker geeignete Bewerber sein.
Zum Abschluß des Masterstudiengangs wird der akademische Titel Master
of Arts (M.A.) in den Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen. Der
Masterstudiengang „Geschichte der internationalen Politik“ ist ein
konsekutiver, forschungs- oder praxisorientierter Studiengang.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Fachbereichskoordinator für Studien- und
Prüfungsorganisation
Dr. Florian Krüpe
Wilhelm-Röpke-Str. 6 C
Zi. 408
Tel. 06421/28 24903
Fax: 06421/28 24904
Sprechzeit: Di 09.30 - 12.00 Uhr sowie n.V.
E-Mail: studienberatung-geschichte@staff.uni-marburg.de
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter in der Regel
einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen". |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung zu einem Wintersemester: Bewerbung zu einem Sommersemester: |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

