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Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Angesichts aktueller Ereignisse erhalten die historischen Dimensionen der Wirtschaft eine immer größere Bedeutung. Der Studiengang „Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte“ widmet sich dieser Entwicklung und verbindet die systematische Herangehensweise der Wirtschaftswissenschaften mit der historischen der Geschichtswissenschaft. Bei einem hohen theoretisch-analytischen Anspruch hat er das Ziel, auf den Ebenen von Akteuren, Strukturen und Prozessen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Interdependenzen mit Politik, Technik und Institutionen zu vermitteln. Darüber hinaus sind jedoch hohe Praxisanteile möglich – ein sechsmonatiges Praktikum kann in den Studienverlaufsplan integriert werden –, die den Studierenden nicht nur die Erkundung zukünftiger Berufsfelder ermöglichen, sondern auch in Kontakt zu potentiellen Arbeitsgebern bringen. Der Arbeitsmarkt im Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen vergrößert sich mit der zunehmenden Vernetzung von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Absolventen des M.A.-Studienganges „Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte“ werden in diesen Berufsfeldern ebenso wie in den „klassischen“ Berufsfeldern für Historiker geeignete Bewerber sein.
Zum Abschluß des Masterstudiengangs wird der akademische Titel Master of Arts (M.A.) in den Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen. Der Masterstudiengang „Geschichte der internationalen Politik“ ist ein konsekutiver, forschungs- oder praxisorientierter Studiengang.

Der Studiengang ist akkreditiert. 

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Fachbereichskoordinator für Studien- und Prüfungsorganisation
Dr. Florian Krüpe
Wilhelm-Röpke-Str. 6 C
Zi. 408
Tel. 06421/28 24903
Fax: 06421/28 24904
Sprechzeit: Di 09.30 - 12.00 Uhr sowie n.V.
E-Mail: studienberatung-geschichte@staff.uni-marburg.de

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelorstudiengangs im Fach Geschichte
  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelorstudienganges in Teilgebieten der Geschichtswissenschaft, Politologie, Soziologie, klassischer Al-tertumswissenschaft, Mittellatein, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie oder Wirtschaftswissenschaften
  • ein vergleichbarer in- oder ausländischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der im Fach Geschichte, in Teilgebieten der Geschichtswissen-schaft, Politologie, Soziologie, klassischer Altertumswissenschaft, Mittellatein, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie oder Wirtschaftswissenschaften erworben wurde
Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Geschichte erworben haben, werden mit der Auflage zugelassen, zusätzliche Leistungen, die im einzelnen durch den Prüfungsausschuss festzulegen sind, im Fach Geschichte im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten (LP) zu erbringen.1

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter in der Regel einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".

Voraussetzung für die Teilnahme an den Forschungsmodulen der Alten Geschichte und der Mittelalterlichen Geschichte sind funktionale, zum Verständnis studienrelevanter Tex-te befähigende, Lateinkenntnisse. Diese sind nachzuweisen durch:
– das Latinum oder
– eine quellen- oder literaturkundliche Übung (2 SWS) mitsamt einer im Anschluss daran erfolgreich absolvierten Lateinprüfung (Klausur mit Hilfsmitteln, 90 Minuten).

Sofern die geforderten Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht mit dem erforderlichen Mindestniveau nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.


Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester:
bis 15. Januar

 
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!



 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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