Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Univ.)
 
  Startseite  
 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelorstudiengangs im Fach Geschichte
  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelorstudienganges in Teilgebieten der Geschichtswissenschaft, Politologie, Soziologie, klassischer Al-tertumswissenschaft, Mittellatein, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie oder Wirtschaftswissenschaften
  • ein vergleichbarer in- oder ausländischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der im Fach Geschichte, in Teilgebieten der Geschichtswissen-schaft, Politologie, Soziologie, klassischer Altertumswissenschaft, Mittellatein, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie oder Wirtschaftswissenschaften erworben wurde
Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Geschichte erworben haben, werden mit der Auflage zugelassen, zusätzliche Leistungen, die im einzelnen durch den Prüfungsausschuss festzulegen sind, im Fach Geschichte im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten (LP) zu erbringen.1

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter in der Regel einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".

Voraussetzung für die Teilnahme an den Forschungsmodulen der Alten Geschichte und der Mittelalterlichen Geschichte sind funktionale, zum Verständnis studienrelevanter Tex-te befähigende, Lateinkenntnisse. Diese sind nachzuweisen durch:
– das Latinum oder
– eine quellen- oder literaturkundliche Übung (2 SWS) mitsamt einer im Anschluss daran erfolgreich absolvierten Lateinprüfung (Klausur mit Hilfsmitteln, 90 Minuten).

Sofern die geforderten Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht mit dem erforderlichen Mindestniveau nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

Zuletzt aktualisiert: 26.11.2012 · Finn Sweers

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/studienangebot/master/m-euwiso/zuleuwirtsozgema

Impressum