Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss
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Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden
Voraussetzungen erfüllt:
- ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der
Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines
Bachelorstudiengangs im Fach Geschichte
- ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der
Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines
Bachelorstudienganges in Teilgebieten der Geschichtswissenschaft,
Politologie, Soziologie, klassischer Al-tertumswissenschaft,
Mittellatein, Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte,
Archäologie oder Wirtschaftswissenschaften
- ein vergleichbarer in- oder ausländischer berufsqualifizierender
Hochschulabschluss, der im Fach Geschichte, in Teilgebieten der
Geschichtswissen-schaft, Politologie, Soziologie, klassischer
Altertumswissenschaft, Mittellatein, Literatur- und
Sprachwissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie oder
Wirtschaftswissenschaften erworben wurde
Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten berufsqualifizierenden
Studienabschluss im Fach Geschichte erworben haben, werden mit der
Auflage zugelassen, zusätzliche Leistungen, die im einzelnen durch den
Prüfungsausschuss festzulegen sind, im Fach Geschichte im Umfang von
bis zu 12 Leistungspunkten (LP) zu erbringen.1
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse
und Fähigkeiten
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Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter in der Regel
einer modernen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen".
Voraussetzung für die Teilnahme an den Forschungsmodulen der Alten
Geschichte und der Mittelalterlichen Geschichte sind funktionale, zum
Verständnis studienrelevanter Tex-te befähigende, Lateinkenntnisse.
Diese sind nachzuweisen durch:
– das Latinum oder
– eine quellen- oder literaturkundliche Übung (2 SWS) mitsamt einer im
Anschluss daran erfolgreich absolvierten Lateinprüfung (Klausur mit
Hilfsmitteln, 90 Minuten).
Sofern die geforderten Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den
Studienplatz nicht mit dem erforderlichen Mindestniveau nachgewiesen
werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das
erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester
nachgewiesen wird.
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Zulassungsmodus
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Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung
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1 Liegen die genannten Voraussetzungen
nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der
Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher
fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur
Auflage machen.