Zulassungsbedingungens
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Bachelorabschluss oder Abschluss eines mindestens gleichwertigen Studiengangs1 Vorteilhaft ist ein Studium mit sozialwissenschaftlicher Komponente. |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse, Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
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Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen |
Eignungsfeststellungsverfahren |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

