Zulassungsbedingungens
| vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Bachelorabschluss oder Abschluss eines mindestens gleichwertigen Studiengangs1 Vorteilhaft ist ein Studium mit sozialwissenschaftlicher Komponente. |
| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Englischkenntnisse, Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen |
| Zulassungsmodus und studiengangsspezifische, einzureichende Unterlagen |
Eignungsfeststellungsverfahren (Erläuterung des Eignungsfeststellungsverfahrens und der einzureichenden Unterlagen >>> weiter) |
1 Über die Anerkennung anderer Nachweise wird im Einzelfall entschieden.

