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Geschichte der internationalen Politik (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang „Geschichte der internationalen Politik“ ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Studiengang. Er hat zum Ziel, mit einem hohen theoretisch-analytischen Anspruch die Geschichte der internationalen Politik zu vermitteln. Der historische Zugriff auf die internationalen Beziehungen, die in den meisten Studiengängen in Deutschland ausschließlich aus politikwissenschaftlicher Sicht zum Studienobjekt gemacht werden, vermittelt den Studierenden Kenntnisse über die Entstehung des internationalen Systems und seine Differenzierungen, Krisen, Zusammenbrüche und Problemlagen. Diese Kenntnisse erlauben ein fundierteres Urteil über heutige internationale Entwicklungen, als es aus rein politikwissenschaftlicher Sicht möglich ist. Die Ausbildung in den geschichtswissenschaftlichen Methoden bildet eine unverzichtbare Grundlage dieses Studienganges. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den für die Geschichte der internationalen Politik einschlägigen Methoden und Fertigkeiten.
Die Absolventen des Studiengangs werden geeignete Bewerber in international tätigen Unternehmen, Organisationen, NGOs und Kultureinrichtungen sein sowie in den Medien (Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus), in Verbänden, im Verlagswesen, in Politik und Verwaltung sowie in den traditionellen Berufsfeldern für Historiker in Wissenschaft (Hochschulen, Forschungseinrichtungen), Museen (Ausstellungen), Bibliotheken, Archiven und Fachredaktionen.
Zum Abschluß des Masterstudiengangs wird der akademische Titel Master of Arts (M.A.) in den Geistes- und Sozialwissenschaften verliehen.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Studienfachberatung zum Studiengang

Fachbereichskoordinator für Studien- und Prüfungsorganisation
Dr. Florian Krüpe
Wilhelm-Röpke-Str. 6
Raum 04C03
Tel. 06421/28 24903
Fax: 06421/28 24904
Sprechzeit: Di 09.30 - 12.00 Uhr sowie n.V.
E-Mail: studienberatung-geschichte@staff.uni-marburg.de

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

 

  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelor-Studiengangs in den Fächern Geschichtswissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Soziologie, Theologie, Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften oder
  • ein an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworbener Abschluss eines Bachelor-Studiengangs, der sich aus den genannten Fächern zusammensetzt oder
  • ein vergleichbarer in- oder ausländischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der in den genannten Fächern erworben wurde oder sich aus den genannten Fächern zusammensetzt.

Setzt sich der vorausgehende Hochschulabschluss der Bewerberinnen und Bewerber aus den oben genannten Fächern zusammen, so müssen die genannten Fächer zu mindestens  zwei Dritteln vertreten sein.


Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Geschichte erworben haben, werden mit der Auflage zugelassen, bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester zusätzliche, im einzelnen festzulegende Leistungen im Fach Geschichte im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten (LP) zu erbringen.1

 

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren Fremdsprache. Dabei muss eine der beiden Fremdsprachen gemäss dem Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ beherrscht werden. Das erforderliche Mindestniveau der anderen Fremdsprache ist B1. Latein gilt ebenfalls als Fremdsprache, wobei der/die Studierende seine Kenntnisse mit dem Latinum nachweisen muss. Sofern Lateinkenntnisse als eine der beiden Fremdsprachen zur Anwendung kommen, muss als zweite Fremdsprache Englisch auf dem Sprachniveau B2 nachgewiesen werden.

Sofern die geforderten Fremdsprachenkenntnisse bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht mit dem erforderlichen Mindestniveau nachgewiesen werden können, ist eine Zulassung mit der Auflage möglich, dass das erforderliche Niveau bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgewiesen wird.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung


1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09. bzw. 31.03.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.



Bewerbung zu einem Wintersemester:
bis 15. Juli

Bewerbung zu einem Sommersemester:
bis 15. Januar

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
 
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