Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Setzt sich der vorausgehende Hochschulabschluss der Bewerberinnen und Bewerber aus den oben genannten Fächern zusammen, so müssen die genannten Fächer zu mindestens zwei Dritteln vertreten sein. Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Geschichte erworben haben, werden mit der Auflage zugelassen, bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester zusätzliche, im einzelnen festzulegende Leistungen im Fach Geschichte im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten (LP) zu erbringen.1
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache und einer weiteren
Fremdsprache. Dabei muss eine der beiden Fremdsprachen gemäss dem Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ beherrscht werden. Das
erforderliche Mindestniveau der anderen Fremdsprache ist B1. Latein gilt ebenfalls als
Fremdsprache, wobei der/die Studierende seine Kenntnisse mit dem Latinum nachweisen
muss. Sofern Lateinkenntnisse als eine der beiden Fremdsprachen
zur Anwendung kommen, muss als zweite Fremdsprache Englisch auf dem Sprachniveau B2 nachgewiesen
werden. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

