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Germanistische Linguistik (Master of Arts)

Kurzbeschreibung

Die Germanistische Linguistik untersucht mit den Erkenntnissen und Methoden der modernen Sprachwissenschaft die deutsche Sprache in all ihren Ausprägungen und strukturellen, funktionalen, mentalen, sozialen und historischen Zusammenhängen. Wesentliches Ziel des viersemestrigen M.A.-Studiengangs ist die Vermittlung von theoretischen und anwendungsbezogenen Kompetenzen in der wissenschaftlichen Analyse der deutschen Sprache. Die in vorangegangenen Bachelor-Studiengängen erworbenen sprachwissenschaftlichen Grundkenntnisse werden in doppelter Hinsicht ausgebaut: Erstens erfolgt eine Spezialisierung auf das Deutsche – wobei der Vergleich mit anderen Sprachen ausdrücklich eingeschlossen ist. Zum zweiten bietet der Studiengang eine erhebliche Vertiefung, was Problemdurchdringung und theoretischen Anspruch angeht: Die sprachwissenschaftlichen Grundkenntnisse, die in vorherigen Studiengängen erworben wurden, werden entsprechend dem aktuellen Forschungsstand und den an der Universität Marburg gut etablierten Schwerpunkten ausgebaut. Der Abschluss des M.A. „Germanistische Linguistik“ schafft die Voraussetzungen, entweder unmittelbar in einen Beruf einzutreten oder aber ein Promotionsstudium in der Germanistischen Linguistik oder in verwandten Gebieten aufzunehmen.

Der Studiengang ist akkreditiert.

Weiterführende Informationen zum Studiengang

 

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Leupold
Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung (Bachelor- und Masterstudiengänge)
Wilhelm-Röpke-Str. 6A, WR 05A11
Tel.: 28 24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung 09"

Studienfachberatung zum Studiengang

Prof. Dr. Joachim Herrgen
Forschungsinstitut für deutsche Sprache „Deutscher Sprachatlas“
Hermann-Jacobsohn-Weg 3
Tel.: 28 24695
E-Mail: herrgen@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde: Di ab 16 Uhr

Prof. Dr. Jürgen Erich Schmidt
Forschungsinstitut für deutsche Sprache „Deutscher Sprachatlas“
Hermann-Jacobsohn-Weg 3
Tel.: 28 24526
E-Mail: schmidtj@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde: Do 13-14 Uhr

Prof. Dr. Richard Wiese
Wilhelm-Röpke-Str. 6A, WR 06A06
Tel.: 28 24670
E-Mail: wiese@staff.uni-marburg.de
Sprechstunde: Di 14-16 Uhr

 

Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Bachelorstudiengänge (B.A.) mit einem hohen Anteil an sprachwissenschaftlichen Fachmodulen (wenigstens 48 ECTS-Punkte) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit sprachwissenschaftlicher Thematik und einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Universität nach Prüfung der Unterlagen einer Zulassung unter Auflagen zustimmen. Diese werden in der Regel in der Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Marburger Bachelorstudiengangs „Sprache und Kommunikation“ (4.-6. Fachsemester) oder „Deutsche Sprache und Literatur“ (4.-6. Fachsemester) bestehen. Werden die Auflagen nicht binnen der beiden ersten Semester des Studiums erfüllt, erlischt die Zulassung.

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine Fremdsprache muss auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden, die andere Fremdsprache auf Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Werden als zweite Fremdsprache Lateinkenntnisse geltend gemacht, müssen diese auf dem Niveau des Latinums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

 

Fristen und Termine

Bewerbungstermin

Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten, zu errechnen.

Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums vor Beginn des Masterstudiums (Stichtag: 30.09.) erbracht worden sind und der Nachweis bis zum Ende des Vorlesungszeitraums des ersten Fachsemesters geführt wird.

bis 15. Juli  (Zulassung nur zum Wintersemester)

 

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig!

 

Bewerbung

Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:

a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter

b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter

c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2010 · Eric Mootz

 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
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