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Zulassungsbedingungen

vorausgesetzter Hochschulabschluss

Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Bachelorstudiengänge mit einem hohen Anteil an Fachmodulen mit Inhalten der Gräzistik (wenigstens 60 LP) berechtigen bei Vorliegen einer Bachelorarbeit mit gräzistischer Thematik und einer Gesamtnote von wenigstens 2,5 unmittelbar zur Zulassung.1

vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Nachweis des Latinums, des Graecums sowie Kenntnisse des Englischen auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache sind erwünscht.1

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 · Finn Sweers

 
 
 
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