Zulassungsbedingungen
|
vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Studienvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender
Hochschulabschluss. |
|
vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Nachweis des Latinums, des Graecums sowie Kenntnisse des Englischen auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache sind erwünscht.1 |
|
Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten zur Auflage machen.

