Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Gegenstand des Studiums der Historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft ist die indogermanische Sprachfamilie. Das Ziel dieser Disziplin ist es, das Verwandtschaftsverhältnis, das zwischen den zu diesem Sprachstamm gehörenden Sprachen besteht, zu bestimmen und Einsichten in die Differenzierungsprozesse zu gewinnen, die bis zu den heute gesprochenen Sprachen geführt haben. Die Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft wendet sich bevorzugt den frühest greifbaren Stufen der Einzelsprachen zu und versucht, deren sprachliche Zeugnisse möglichst genau zu erfassen, die Lautsysteme und grammatischen Strukturen detailliert zu beschreiben, den Wortschatz zu sammeln sowie die Wortbedeutungen zu ermitteln. Wörter und grammatische Formen werden auch auf ihre Etymologie hin untersucht.
Neben einer umfassenden Ausbildung in historisch-vergleichender (indogermanischer) Sprachwissenschaft wird in Marburg auch eine Vertiefungsrichtung in der Anatolistik (Hethitologie) sowie in typologisch-vergleichender Sprachwissenschaft angeboten.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Elisabeth Rieken
Wilhelm-Röpke-Str. 6E
35032 Marburg
Tel.: 06421 / 28 24785
E-Mail: rieken@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Dr. Paul Widmer
Wilhelm-Röpke-Str. 6E
35032 Marburg
Tel.:06421 / 28 24798
E-Mail: widmer@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Zulassungsbedingungen
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vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Es werden Kenntnisse des Lateinischen und dreier alter
indogermanischer Sprachen, darunter Sanskrit oder Altgriechisch
verlangt. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Bei Zweifeln an dem Vorhandensein der Sprachkenntnisse kann er die Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme an einer Sprachprüfung auffordern. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten innerhalb der ersten beiden Semestern zur Auflage machen.
Fristen und Termine
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Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung zu einem Wintersemester: Bewerbung zu einem Sommersemester: Bitte bewerben Sie sich frühzeitg! |
Bewerbung
Bewerbungen für diesen Studiengang können erst zur Bewerbungsphase für das Wintersemester ab 01.05. wieder entgegen genommen werden. Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsleitfaden, dem Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Informationen entnehmen können >>> weiter zum Bewerbungsleitfaden für Masterstudiengänge

