Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (Master of Arts)
Kurzbeschreibung
Gegenstand des Studiums der Historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft ist die indogermanische Sprachfamilie. Das Ziel dieser Disziplin ist es, das Verwandtschaftsverhältnis, das zwischen den zu diesem Sprachstamm gehörenden Sprachen besteht, zu bestimmen und Einsichten in die Differenzierungsprozesse zu gewinnen, die bis zu den heute gesprochenen Sprachen geführt haben. Die Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft wendet sich bevorzugt den frühest greifbaren Stufen der Einzelsprachen zu und versucht, deren sprachliche Zeugnisse möglichst genau zu erfassen, die Lautsysteme und grammatischen Strukturen detailliert zu beschreiben, den Wortschatz zu sammeln sowie die Wortbedeutungen zu ermitteln. Wörter und grammatische Formen werden auch auf ihre Etymologie hin untersucht.
Neben einer umfassenden Ausbildung in historisch-vergleichender (indogermanischer) Sprachwissenschaft wird in Marburg auch eine Vertiefungsrichtung in der Anatolistik (Hethitologie) sowie in typologisch-vergleichender Sprachwissenschaft angeboten.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang
Studienfachberatung zum Studiengang
Prof. Dr. Elisabeth Rieken
Wilhelm-Röpke-Str. 6E
35032 Marburg
Tel.: 06421 / 28 24785
E-Mail: rieken@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Dr. Paul Widmer
Wilhelm-Röpke-Str. 6E
35032 Marburg
Tel.:06421 / 28 24798
E-Mail: widmer@staff.uni-marburg.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Zulassungsbedingungen
| vorausgesetzter Hochschulabschluss | Zum Masterstudiengang wird zugelassen, wer die folgenden
Voraussetzungen erfüllt:
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| vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten | Es werden Kenntnisse des Lateinischen und dreier alter
indogermanischer Sprachen, darunter Sanskrit oder Altgriechisch
verlangt. Der Nachweis über Sanskritkenntnisse oder Kenntnisse einer anderen alten indogermanischen Sprache werden durch den Beleg über das bestandene Modul oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.1 Gute Persischkenntnisse werden durch den Beleg über bestandene Module/Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der persischen Sprachausbildung im Umfang von mindestens 16 SWS oder mindestens 24 LP oder durch gleichwertige Nachweise erbracht.1 |
| Zulassungsmodus | Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine
direkte Zulassung |
1 Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Bei Zweifeln an dem Vorhandensein der Sprachkenntnisse kann er die Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme an einer Sprachprüfung auffordern. Der Prüfungsausschuss kann die nachträgliche Absolvierung zusätzlicher fachspezifischer Module im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten innerhalb der ersten beiden Semestern zur Auflage machen.
Fristen und Termine
| Bewerbungstermin Liegt bei Bewerbungsschluss noch kein
Abschlusszeugnis mit einer Gesamtnote vor, ist bei einem zugrunde
liegenden Bachelor-Studium mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten
die vorläufige Gesamtnote aus den bis dahin erbrachten, also auch den
nicht benoteten Leistungen, mindestens jedoch aus 150 Leistungspunkten,
zu errechnen. |
Bewerbung zu einem Wintersemester: bis
15. Juli Bewerbung zu einem Sommersemester: bis 15. Januar Bitte bewerben Sie sich frühzeitg! |
Bewerbung
Bitte wählen Sie zunächst aus, zu welcher Bewerbergruppe Sie gehören:
a) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss der Philipps-Universität Marburg >>> weiter
b) Sie haben einen ersten, grundständigen Studienabschluss, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde >>> weiter
c) Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss, der nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden >>> weiter

